Längere Zeit schmerzlich vermisst worden waren die Schwimmstege als Kurzzeitliegeplätze an der Promenade. Im April 2001 war der erste Anleger für auf dem Seeweg eintreffende Gäste vor dem Zeughaus installiert worden, später ein zweiter vor den Seeschulen.

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Die damalige Tourismuschefin Karin Zippel hatte die erste große Willkommenstafel enthüllt. Wegen notwendiger Reparaturen waren die Stege vorübergehend nur eingeschränkt nutzbar gewesen, teilweise ganz abgebaut worden. Spätestens beim jüngsten Promenadenfest waren die Anlegestellen wieder voll belegt. Doch schon zuvor hatten sie Beobachtern zufolge ab und zu Konflikte unter den Nutzern heraufbeschworen.

Liegezeit von drei Stunden

Die erste Tafel an den „Kurzzeit-Liegeplätzen für Boote“ hängt nach wie vor – auch wenn sie wohl von politischen Sprayern missbraucht wurde. „Die Plätze stehen Ihnen täglich von 9 bis 22 Uhr zur Verfügung. Maximale Liegedauer: 3 Stunden.“ Die vor fast 20 Jahren erlassene Regelung gilt nach wie vor, hat allerdings keine rechtliche Qualität.

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Auf den ersten Blick scheint sie auch keiner weiteren Erläuterungen zu bedürfen. Auch ohne Parkuhr verlässt sich die Stadt auf die Einhaltung der Anlegezeiten. Eine andere Frage scheint sich indessen bisweilen aufzudrängen beziehungsweise der Klärung zu bedürfen: Wann ist ein Boot ein Boot? Welches Merkmal macht ein schwimmendes Fortbewegungsmittel zu einem Boot?

Bootsbesitzer machen eine Pause an der Überlinger Promenade.
Bootsbesitzer machen eine Pause an der Überlinger Promenade. | Bild: Hanspeter Walter

Denn keine Freunde machte sich offensichtlich ein Stand-up-Paddler oder SUPer, der kurzerhand sein Brett vertäut hatte, um möglicherweise eine Erfrischung zu sich zu nehmen oder an Land die Beine hochzulegen.

Verbal massiv angegriffen

Zumindest verbal massiv angegriffen worden sein solle der SUPer nach Bekunden von Zeugen durch einen (echten?) Bootfahrer. Bei einer ersten Betrachtung könnte zwar der Vorschlag kommen, das leichte SUP doch einfach auf den Steg zu legen. Doch Gefahr drohe dem aufgepumpten SUP angesichts der jüngsten Hochtemperaturphase durch Überdruck und Platzgefahr.

Kriterienkatalog gibt es nicht

Einen Kriterienkatalog für berechtigte Boote gibt es nach Aussagen der Stadtverwaltung zwar nicht, doch setzen die zuständigen Mitarbeiter darauf, dass sich solche Kontroversen auch ohne rechtliche Verordnung lösen lassen müssen. Weder zur Stadtverwaltung noch zur Tourist-Information sind derlei Probleme bislang vorgedrungen. Und für den Fall der Fälle sind die Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei in unmittelbarer Nähe.

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Nicht viele Seegemeinden in der Umgebung haben überhaupt ein derartiges Angebot. In Uhldingen-Mühlhofen oder Hagnau kann man lediglich im jeweiligen Sportboothafen gegen Gebühr einen Gästeliegeplatz mieten, sofern einer verfügbar ist.

So sieht es in Meersburg aus

Auch Meersburg bietet so einen Service derzeit nicht. „Man kann allenfalls in den Hafen der Bodenseeschiffsbetriebe einsegeln, da gibt es etwa drei provisorische Anlegestellen“, sagt Meersburgs Touristikchefin Iris Müller: „Da muss man sich aber vorher bei der BSB anmelden.“ Für kurze Zeit unbürokratisch festmachen könne man lediglich am Steg bei der Haltnau.

„Wir haben etwas Ähnliches“, sagt dagegen Roland Bellgardt, Hafenmeister in Sipplingen: „Die Anlage ist sogar noch besser als die in Überlingen.“ Zwischen dem Kronengarten und dem Landesteg für die Linienschiffe bietet der Steg Platz für vier Boote, gebührenfrei festmachen dürfen sie für zweieinhalb Stunden. Für einen Spaziergang am See, ein kurzes Bad oder eine Mahlzeit in den Restaurants am Ufer könnte das allemal reichen. „Das ist eine ganz tolle Sache“, sagt Bellgardt: „Doch die Leute können ja nicht lesen.“

Zu Zoff komme es selten

Soll heißen: Wer zuerst anlegt, bleibt gerne auch mal etwas länger. Zu Zoff unter den Schiffseignern komme es allerdings eher selten. Doch nicht alle handeln nach den Erfahrungen des Hafenmeisters auch verantwortungsbewusst. „Es kommt schon mal vor, dass jemand sein Boot festmacht und dann nach Tuttlingen oder Rottweil fährt“, sagt Bellgardt. Wenn dann abends oder nachts ein Sturm aufkomme, müsse er raus und sich um das Schiff kümmern. „So etwas ist einfach unverantwortlich“, erklärt der Hafenmeister. Doch derlei Verhaltensweisen seien bisweilen leider auch in den Häfen selbst zu beobachten.

Boote dürfen nur tagsüber dort liegen

„Probleme mit Gästebooten sind in der Vergangenheit bei uns bisher nicht aufgetreten beziehungsweise bekannt geworden“, heißt es bei der Überlinger Stadtverwaltung. Und weiter heißt es dort: „Die Boote dürfen nur tagsüber liegen.“ Sofern wegen Sturm oder sonstigem Unwetter eine Rückfahrt in den Heimathafen nicht möglich sei, gelte für die Bootsführer gemäß der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) die Vorschrift, einen anderen „Hafen so rasch aufzusuchen, als es die Umstände zulassen“.