Dass die Stadt Überlingen und der Bauherr, der in der Hafenstraße den Abriss der beiden Gebäude 16 und 18 und den Bau eines Mehrfamilienhauses plant, sich nicht grün sind, wurde bereits im Januar offensichtlich. Zu unterschiedlich sind die Ansichten zur Bauentwicklung in der stadtbildprägenden Straße.
Nachdem zu Jahresbeginn bekannt geworden war, dass die Firma "Eure Invest" mit Sitz in Wien, hinter der eine saudi-arabische Familie steht, vorhat, die beiden Altstadthäuser abzureisen und mit einem deutlich größeren Mehrfamilienhaus mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu ersetzen, war der Aufschrei in der Stadt groß – vor allem, nachdem der Stockacher Architekt Bernd Moll, der das Vorhaben für den Eigentümer plant, angekündigt hatte, dass "schon morgen die Bagger" rollen könnten.
Die Stadtverwaltung widersprach dem zunächt vehement in einer Pressemitteilung und dann auch öffentlich im Gemeinderat. Das Baurechtsamt habe zu keiner Zeit eine Abrissgenehmigung erteilt und die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung liege ihm nicht vor, sagte Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Es werden hier keine Bagger rollen.“ Und weiter: „Ich glaube, dass eine sanierungsrechtliche Genehmigung für diese Gebäude in weiter Ferne ist.“
Fassadenansicht soll erhalten bleiben
Mit dieser Vermutung hat Zeitler vorerst Recht behalten. Der Bauauschuss hat am Montagnachmittag die vom Bauherrn angestrebte sanierungsrechtliche Genehmigung, die in einem Sanierungsgebiet (die Hafenstraße liegt im Bereich des Sanierungsgebiets "Stadteingang West") Voraussetzung für Neubauten ist, verweigert. Auch der beantragte Abriss der beiden bestehenden Gebäude wurde einstimmig abgelehnt. Die Räte folgten damit der Empfehlung der Stadtverwaltung. Diese hatte argumentiert, dass das geplante Mehrfamilienhaus dem vom Gemeinderat im Januar auf den Weg gebrachten Bebauungsplan, der eine "baukulturelle Erhaltung der städtebaulichen Gestalt" vorsieht, zuwiderlaufe. Ziel müsse es sein, die bestehende grüne Fassade des Gebäudes Hafenstraße 18 sowie die Bemalung an der Unterseite des Dachüberstands zu erhalten.

Auch der Bauherr hat einen Anwalt eingeschaltet
Mit der Entscheidung des Bauauschusses könnte sich der Streit weiter zuspitzen und vor Gericht landen. "Wir werden wahrscheinlich in einen Rechtsstreit gezogen, wenn wir ablehnen", sagte Baubürgermeister Matthias Längin. In den Gesprächen, die er und Mitarbeiter des Stadtplanungsamts mit dem Bauherrn geführt haben, habe sich herauskristallisiert, dass der Bauherr eine Ablehnung seines Vorhabens nicht akzeptieren und klagen werde. Die Stadt habe sich vorsorglich bereits von einem Anwalt beraten lassen. Die Ausschussmitglieder begrüßten dieses Vorgehen. Auch der Eigentümer hat den Fall mittlerweile an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben, wie auf Nachfrage zu erfahren war.
Gebäude gehörte der Kirche
Das Gebäude Hafenstraße 18 ist von der katholischen Kirchengemeinde an den jetzigen Besitzer, die Firma "Eure Invest", verkauft worden. Die Münstergemeinde hatte das Haus von der im Oktober 2014 verstorbenen Eigentümerin Luise Mayerhofer per Testament übertragen bekommen aber keine eigene Verwendung dafür gesehen. "Die Kirchengemeinde hat den eventuellen Erhalt des Gebäudes geprüft und nach Auskunft von Fachleuten bezüglich anfallender Sanierungskosten auf eine Sanierung verzichtet, da diese in keinem Verhältnis zum Nutzen gestanden wären", teilt Bernd Kuhn vom Stiftungsrat der Kirchengemeinde mit. Deshalb habe der Rat beschlossen, das Gebäude zu verkaufen. K
uhn widerspricht anderslauteten Behauptungen, wonach Luise Mayerhofer den Wunsch geäußert habe, dass ihr Haus in unverändert Form stehen bleibe. "Von einem eventuellen Wunsch der Erblasserin auf Erhalt des Gebäudes ist der Kirchengemeinde nichts bekannt." (mde/shi)