Fete an der Überlinger Eisbahn und dann noch ein Selfie mit Peter Lenks alter Nixe? Zwei Wochen lang lockte die bei der Brunneneinweihung 1999 so umstrittene nackige Oma die Besucher von „ÜB on Ice“ zum Erinnerungsbild auf die Holzkiste, mit der sie bis knapp an die nicht vorhandene Schlüpfergrenze umzimmert worden war.

Der Bodmaner Bildhauer Peter Lenk.
Der Bodmaner Bildhauer Peter Lenk. | Bild: Martin Baur

Am Wochenende war nun Schluss mit dem Fotomotiv der runzligen Steinseniorin mit ihren von der Schwerkraft geformten Brüsten. Nachdem der Bodmaner Bildhauer Peter Lenk in Sorge um seine Kunst aktiv geworden war, intervenierte das städtische Grünflächenamt bei Eisbahn-Betreiber Reinhard A. Weigelt.

„Die Figuren mit Wirtstischen, mit Getränkeboxen zu entstellen, ist auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung und ich muss über Veränderungen informiert werden – da könnte ich auch eine mit dem Urheberrecht drauf geben, ich würde das aber als allerletztes Mittel nehmen, ich bin kein Prozesshansel und schon gar kein Spielverderber; die Eisbahn ist eine Attraktion, aber der Brunnen ist auch eine Attraktion.“
Peter Lenk (Bodman), Bildhauer

Weigelt ließ nun seinerseits den Wassergeist in eine Holzbohlenkonstruktion einpacken. „Wir haben das drumrum gemacht, nachdem mich das Grünflächenamt angesprochen hatte und ich habe gesagt: selbstverständlich, ist doch kein Problem.“

Nachdem der Künstler Peter Lenk interveniert hatte, wurde seine Alte Nixe nun komplett eingeschalt. Damit soll auch verhindert werden, ...
Nachdem der Künstler Peter Lenk interveniert hatte, wurde seine Alte Nixe nun komplett eingeschalt. Damit soll auch verhindert werden, dass junge Leute dauernd auf den Tisch klettern und Selfies mit dem weiblichen Wassergeist aus Stein machen. | Bild: Martin Baur
Beliebtes Fotomotiv auch im Sommer: Die Alte Nixe am Überlinger Lenkbrunnen.
Beliebtes Fotomotiv auch im Sommer: Die Alte Nixe am Überlinger Lenkbrunnen. | Bild: Archiv

„So geht es jetzt einigermaßen – wenn aber künftig meine Figuren zu Tischen umfunktioniert werden, möchte ich vorher gefragt werden“, sagt Lenk. Ihm gehe es vor allem darum, den respektlosen Umgang mit seinem „Bodenseereiter“ für die Zukunft zu verhindern. „Das darf keinesfalls zum Dauerzustand werden, das geht nicht, dass die Figuren dann jedes mal, wenn einer da ein Fest macht, mit Wirtstischen oder Wirtssockeln, Getränkeboxen umbaut werden.“

Aktuell ist die Angelegenheit für Lenk und Weigelt nun erst einmal erledigt. Das gilt allerdings nicht für die Gemeinderatsfraktion der BÜB+ mit Fraktionssprecher Roland Biniossek, der für Weigelt schon ein rotes Tuch war, als sich beide noch am Ratstisch gegenübersaßen – Weigelt für die FDP und Biniossek für die Linke – bis Biniossek zur vergangenen Kommunalwahl in die neue BÜB+ wechselte und Weigelt den Wiedereinzug in den Rat verpasste.

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Die BÜB+ nun nahm Weigelts Eisbahn bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27. November ins Visier und verlangt zum Umgang mit dem Lenk-Brunnen ebenso Antworten von der Stadt wie auf die Frage, ob für „ÜB on Ice“ noch eine Befreiung von der Sondernutzungsgebühr berechtigt sei. „Nachdem die Eisbahn und das gastronomische Angebot seit vergangenem Jahr nochmals einen deutlichen Größensprung gemacht hat“, wie Dirk Diestel von der BÜB+ meint. Außerdem will die Fraktion für das nächste Jahr prüfen lassen, ob eine „Veranstaltung dieser Größenordnung ausgeschrieben werden muss“.

Zu einer „Großveranstaltung“ hat sich „ÜB on Ice“ vom vergangenen zu diesem Jahr nach Überzeugung der ...
Zu einer „Großveranstaltung“ hat sich „ÜB on Ice“ vom vergangenen zu diesem Jahr nach Überzeugung der Gemeinderatfraktion BÜB+ entwickelt. | Bild: Reiner Jäckle

Dabei war der „zugezimmerte Lenkbrunnen“ der Initialzünder für die BÜB+, aktiv zu werden. „Wir wurden immer wieder von Bürgern angesprochen“, erzählt Diestel, „von den verschiedensten Leuten“. Bei der vergangenen Fraktionssitzung, zu der wieder „so 20 bis 30 Besucher“ gekommen seien, habe er einfach mal in die Menge gefragt, was die Bürger denn nun zur diesjährigen Eisbahn sagen. „Da gab es einige sehr kritische Wortmeldungen und es wurde von der ‚totalen Kommerzialisierung‘ gesprochen.“

„Früher noch winterliches Flair“

„Früher hatte das Ganze doch noch winterlich-weihnachtliches Flair, da stand die Eisbahn im Mittelpunkt und einige wenige Hüttchen drumrum – das war wunderschön“, schaut Ratsherr Diestel zurück. Dass Weigelt mit „ÜB on Ice“ damals von der Sondernutzungsgebühr befreit worden sei mit dem Argument, das sei eine Bereicherung für die Stadt, ist für Diestel nachvollziehbar. „Jetzt aber haben wir mehr Gastronomie als Eisbahn und das sieht grausig aus – das Heimelige ist verloren.“ Die BÜB+ wolle die Eisbahn erhalten, das sei eine tolle Sache für Überlingen – „aber das muss geregelt ablaufen“ und dazu gehöre auch, dass der Brunnen geschützt werde.

Reinhard A. Weigelt
Reinhard A. Weigelt | Bild: Hanspeter Walter

In ihrem Papier, das sie am 27. November im Gemeinderat vorlegten, hatte die BÜB+ der Stadtverwaltung drei Fragen gestellt. Diese hat sich inzwischen durch die Ereignisse beantwortet: „Ist der Künstler Peter Lenk informiert worden, ist er ggf. damit einverstanden, dass sein Brunnen und die Skulpturen eher unangemessen in die Gastronomie integriert sind?“

„Wir mussten nach rechts, weil unser Baubürgermeister Längin der Meinung ist, dass das Denkmalamt der Meinung sei oder er das Denkmalamt dazu gebracht hat, dieser Meinung zu sein, dass die Eisbahn als einzige Veranstaltung im ganzen Jahr nicht so nah auf das Kulturdenkmal Greth draufrücken darf.“
Reinhard A. Weigelt, Veranstalter von „ÜB on Ice“

Dann fragt die BÜB+: „Welches sind die angeführten denkmalrechtlichen Gründe, dass die Veranstaltung ÜB on Ice von der Greth weg nach Westen rücken musste?“ Die Antwort wird auch Veranstalter Weigelt selbst interessieren. Er kann dazu bisher nur erklären: „Wir mussten nach rechts, weil unser Baubürgermeister Längin der Meinung ist, dass das Denkmalamt der Meinung sei oder er das Denkmalamt dazu gebracht hat, dieser Meinung zu sein, dass die Eisbahn als einzige Veranstaltung im ganzen Jahr nicht so nah auf das Kulturdenkmal Greth draufrücken darf.“

Der Eisbahnkomplex mit der zweistöckigen Lounge musste auf Wunsch der Stadtverwaltung aus denkmalschützerischen Gründen deutlich von der ...
Der Eisbahnkomplex mit der zweistöckigen Lounge musste auf Wunsch der Stadtverwaltung aus denkmalschützerischen Gründen deutlich von der historischen Greth (links) abrücken. | Bild: Holger Kleinstück

Daraufhin hätten er und Hardy Wanke, beide machen bei der Eisbahn seit 2005 gemeinsame Sache, beschlossen, „wir machen das wie früher und machen den Brunnen zu im Winter“. Damit sei klar gewesen, dass Wanke mit seinem Ausschank hinter die Figurengruppe müsse. Es habe eine Abstimmung und Begehung mit dem städtischen Grünflächenamt gegeben, „da habe ich gesagt, wir hausen die Figuren auf 1,20 Meter ein und machen oben zu“. Damit sei also die Stadt als Genehmigungsbehörde informiert gewesen und somit habe er keine Veranlassung gesehen, seinerseits Lenk zu informieren.

BÜB+ Vorstoß wohl chancenlos

Welche Aussicht auf Erfolg hat nun der Vorstoß der BÜB+? Gemäß den Antworten der Stadt auf eine SÜDKURIER-Anfrage dürften die „Bürger für Überlingen„ wenig Chancen haben. Erste Antworten von der Verwaltung dürften sie wohl schon in der übernächsten Gemeinderatssitzung erhalten, die im Januar sein wird. Denn die Gemeindeordnung schreibe vor, erinnert die Stadt, dass der Antrag einer Fraktion spätestens in der übernächsten Sitzung Verhandlungsgegenstand sein muss.

Der Brunnen „Bodenseereiter“ mit Martin Walser hoch zu Roß wurde nun zur Kisteninstallation.
Der Brunnen „Bodenseereiter“ mit Martin Walser hoch zu Roß wurde nun zur Kisteninstallation. | Bild: Martin Baur

Dann erklärt das Presseamt der Stadt: „Ohne die Einnahmen der Gastronomie kann eine Eisbahn nicht finanziert werden. Eine Gebührenbefreiung von der Sondernutzungsgebühr erfolgt nicht aufgrund der Gewinnerzielung, sondern aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Sondernutzungssatzung und der Veranstaltungsrichtlinie. Nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Überlingen Paragraph 9 Abs. 2 Nr. 10 werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient. Das sind zum Beispiel Veranstaltungen mit Sportcharakter wie ÜB on Ice.“

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Das Thema Ausschreibung stellt sich für die Stadt gar nicht. Denn: „Veranstaltungen sind nur dann auszuschreiben, wenn die Stadt Überlingen Veranstalter ist.“