Wer am Mittwoch durch die Hafenstraße lief, traf auf besorgte Überlinger, die an den Fassaden der Gebäude 16 und 18 gen Himmel blickten und sich das Unmögliche vorzustellen versuchten, dass die zum Stadtbild gehörenden Häuser abgerissen werden sollen. Geht es nach dem neuen Eigentümer, werden die alten Häuser demnächst eingeebnet und durch einen Wohnblock in stilisierter Altstadtoptik mit 17 Wohneinheiten ersetzt. Die Lage ist phantastisch, zentral, in den oberen Geschossen mit See- und Alpenblick – da lässt sich als Investor gut verdienen.
Blickt die Stadt bei diesem Ansinnen in die Röhre? Geht es nach Baubürgermeister Matthias Längin, dann nein. Laut Längin sitzt die Stadt mit der Bauleitplanung am längeren Hebel und kann mit einer Veränderungssperre den Abriss verhindern, zumindest so lange, bis eine für alle verträgliche Planung für den Neubau steht. Der Eigentümer wiederum hat eine völlig andere Sicht auf das Thema.
So etwas kommt vor. Zwei Seiten mit unterschiedlichen Interessenlagen, sie verstehen sich nicht oder möchten sich nicht verstehen. Darüber ist kühl zu befinden – ein Verwaltungsakt.
"Vielleicht rollen schon morgen die Bagger an"
Wie kommt aber nun der vom Eigentümer beauftragte Architekt zu der großspurigen Aussage, dass die Bagger morgen schon anrollen könnten? Leichtfertig sollte man das nicht sagen, denn es schreckt die Überlinger auf. Wer sich aber in die Position des Architekten versetzt, wird sehen, dass seine Aussage gar nicht so weit hergeholt ist. Schlicht und ergreifend, weil die Stadt dem Bauherrn bestätigte, dass baurechtlich nichts gegen einen Abriss spreche. Wer will es ihm verdenken, dass er dies als eine Genehmigung auffasst?
Nun kommt's zum Aber. Die Stadt, so ihre heutige Darstellung, wies den Bauherrn auf weitere Vorschriften hin, die einem Abriss entgegenstünden. Nach monatelanger Besprechung signalisierte die Stadt ein Ja, am anderen Tag schob sie eher versteckt ein "eher nicht" hinterher, heute poltert sie: Unmöglich!
Man muss weder Architekt noch Jurist sein, um in diesem Vorgehen ein Durcheinander mit unabsehbaren Folgen für das Stadtbild zu erkennen. Ein kleiner Häuslebauer wäre an dieser Stelle heillos überfordert. Ein Profi, der sich mit Wohnblöcken wie in diesem Fall beschäftigt, der kennt die Paragraphen, selbstverständlich. Doch will er sie verstehen? Darüber kann er kühl befinden – ein Verwaltungsakt, der im dümmsten Fall zu einem Rechtsakt wird.
In dieser Angelegenheit herrscht zwischen Stadt und Bauherrn eine konträre Interessenlage. Ganz offensichtlich suchten sie nicht nach gemeinsamen Interessen, nicht die Verständigung zwischen privaten Absichten und öffentlichen Interessen. Sondern ihr Grundstein baut auf einem förmlich heraufbeschworenen Kommunikationsdesaster. Das zu lösen bedarf mehr als eines Verwaltungsaktes und ist von politischer Bedeutung.