Noch längst ist nichts in trockenen Tüchern: Bevor der Neubau einer Laserklinik am Schättlisberg genehmigt und geplant ist, werden in einem Anhörungsverfahren Behörden, Verbände und Nachbarn gehört. Zu den Nachbarn gehören nicht nur Privatleute, die bereits Bedenken wegen einer erhöhten Lärmbelastung angemeldet haben, sondern auch das Helios Spital. Im Raum steht die Frage, ob der Neubau in der Einflugschneise des Hubschrauberlandeplatzes der Klinik liegen könnte.
Vorsichtshalber hat die Geschäftsführerin der Helios Klinik, Anthea Mayer, ihre Bedenken bereits dem Liegenschaftsamt und Oberbürgermeister Jan Zeitler mitgeteilt und im weiteren Verfahren um Berücksichtigung gebeten. Und die teilte sie auf Nachfrage auch dem SÜDKURIER mit: Im schlimmsten Fall könnte die Klinik ihren Hubschrauberlandeplatz aufgrund der veränderten Bebauung verlieren. Die Befürchtung wirft bereits eine grundsätzliche Frage auf: Welche Rolle spielt eigentlich der Hubschrauberlandeplatz am Helios Spital? Und was wäre, wenn es ihn nicht gäbe?
Anthea Mayer, die Geschäftsführerin des Helios Spitals Überlingen erklärt: „Wir benötigen unseren Landeplatz, um als regionales Traumazentrum zertifiziert zu bleiben. Die Verfügbarkeit eines Hubschrauberlandeplatzes ist laut dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ein Kriterium, um zukünftig als Krankenhaus überhaupt an der Notfallversorgung teilnehmen zu können und schwer verletzten Patienten eine umfassende Notfallversorgung zukommen zu lassen, zum Beispiel bei Stürzen aus großer Höhe oder schweren Verkehrsunfällen.“

Einzugsgebiet reicht bis nach Österreich und in die Schweiz
Handelt es sich um Verletzungen, die nicht in der Klinik versorgt werden können, zum Beispiel operationsbedürftige Hirnblutungen, garantiert das Traumanetzwerk, dass Patienten zeitnah verlegt und weiter behandelt werden können. Dazu zählt auch die schnelle Verlegung via Hubschrauber. In selteneren Fällen werden Patienten direkt vom Notfallort per Hubschrauber der Überlinger Klinik zugewiesen. Da das Krankenhaus über eine Druckkammer verfügt, können Taucher hier schnell versorgt werden. Solche Patienten werden aus einem überregionalen Einzugsgebiet inklusive Österreich und der Schweiz von der Luftrettung nach Überlingen gebracht.
Dass die Klinik eine Hubschrauberlandestelle hat und eine umfassende Notfallversorgung bietet, geht also Hand in Hand. Allerdings, so gibt ein Sachverständiger, der namentlich nicht genannt werden möchte, für Hubschrauberlandeplätze zu bedenken: „Wenn das Leistungsspektrum kleiner wird, wäre ein Landeplatz ja umso wichtiger, um die entsprechenden Notfallpatienten schnell in das nächste zertifizierte Traumazentrum mit Hubschrauberlandeplatz zu bringen.“ Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Wegfall des Landeplatzes hätte Folgen für Angebot und Auslastung
Erschwerend hinzu komme außerdem, so Anthea Mayer, dass Kliniken mit einer schlechteren Versorgungsstufe automatisch weniger oft vom Rettungsdienst angefahren werden würden. Mayer: „Dies wirkt sich in der Regel auch auf weniger schwere Verletzungen aus, die normalerweise in der Klinik durchaus behandelt werden könnten, dann aber trotzdem in andere Kliniken gebracht werden.“ Für die Klinik hätte der Wegfall des Hubschrauberlandeplatzes also sowohl Auswirkungen auf das Angebot, als auch auf die Auslastung. Insgesamt würden weniger Patienten behandelt. Was natürlich auch wiederum Folgen für die Wirtschaftlichkeit des Spitals hätte.
Der Sachverständige empfiehlt, bei der Entwicklung des Bauvorhabens der Laserklinik sicherzustellen, dass die Hubschrauberlandestelle erhalten bleibt. Und dafür sei in erster Linie die Gemeinde zuständig. Denn: Es handelt sich um eine sogenannte PIS-Landestelle (siehe Infokasten). Im Gegensatz zu Hubschrauberlandeplätzen, die nach Paragraf 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) genehmigt sind, und die behördlich geschützt sind, ist bei PIS-Landestellen der Grundbesitzer beziehungsweise die Gemeinde in der Verantwortung, den Platz zu erhalten.
Gemeinde sollte ein Auge darauf haben, den Landeplatz zu erhalten
Der Sachverständige erklärt: „Auch die Gemeinde sollte ein waches Auge darauf haben, dass der Landeplatz am Spital nicht zugebaut wird und auf Dauer erhalten bleibt.“ Er schlägt vor, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Landeplatz festzuschreiben. Denn ist die PIS-Landestelle einmal weg, werde sie wohl nicht mehr neu genehmigt, da diese Plätze die aktuellen EU-Richtlinien nicht erfüllen. Bestehende haben allerdings Bestandsschutz.
Das Luftfahrt-Bundesamt und die DRF-Luftrettung wollen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Die Gemeinde selbst äußert sich ebenfalls nicht: Seit der Bau der Laserklinik im Gespräch sei, so die Pressestelle, sei die Stadtverwaltung mit dieser und vielen anderen Fragestellungen konfrontiert. Das ganze Thema sei noch in der Prüfung, und solange wolle man sich in keiner Weise dazu äußern.