Ob aus Owingen, Salem oder Uhldingen-Mühlhofen: Die Realschule Überlingen wird von zahlreichen Schülern aus den Nachbargemeinden besucht. Zu mehr als 50 Prozent, wie die Stadtverwaltung nun feststellte. Sie sei deshalb dazu verpflichtet, die Herkunftsorte an den Kosten und dem Betrieb der Schule zu beteiligen.
„Dringendes öffentliches Bedürfnis“
Laut Schulgesetz (Paragraph 31) seien sie zur Bildung eines Schulverbandes verpflichtet, wenn die oberste Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass ein dringendes öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. „Erfüllen Gemeinden und Landkreise die ihnen obliegende Verpflichtung nicht, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen“, teilte die Stadt auf SÜDKURIER-Anfrage mit.
Mehr als 50 Prozent Auswärtige
Mit Verweis auf ein einschlägiges Gerichtsurteil heißt es, dass ein dringendes öffentliches Bedürfnis immer dann anzunehmen sei, wenn in den letzten fünf Jahren vor dem Ratsbeschluss mehr als 50 Prozent auswärtige Schüler die Schule besuchten. Das sei bei der Realschule der Fall. Sie habe aktuell einen Auswärtigenanteil von 56 Prozent und somit im fünften Schuljahr in Folge mehr als 50 Prozent auswärtige Schüler. „Damit kann die Stadt Überlingen nach Ablauf dieses Schuljahres den Beschluss herbeiführen und das Verfahren starten“, heißt es in einer Antwort der städtischen Pressestelle.
Der Gemeinderat müsse entscheiden, in welcher Form die Herkunftsgemeinden an den Kosten der Realschule Überlingen beteiligen werden sollen – durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder eines Schulverbands.