Ein unerwartet schnelles Ende fand am Donnerstag eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Überlingen. Eigentlich hätte der angeklagte Mann pünktlich um 10 Uhr zu seinem Gerichtsverfahren erscheinen sollen. Ihm wird Beleidigung und Missbrauch von Notrufen vorgeworfen.
Zunächst verblüfft, dass sein Mandant – wohl zum wiederholten Mal – ohne Entschuldigung im Gerichtssaal abwesend war, bemühte sich sein Anwalt, den Mann telefonisch zu erreichen. Nach etwa zwei Minuten am Telefon klärte der Verteidiger auf: „Er kommt heute nicht.“ Jedoch habe er seine Frau geschickt. „Sie wird in wenigen Minuten da sein“, kündigte der Verteidiger an.
Überraschte Gesichter im Gerichtssaal
Auf die Frage des Richters, wo sich der angeklagte Mann denn jetzt befinde, hatte der Anwalt keine Antwort: „Das hat er mir nicht gesagt.“ Möglicherweise sei sein Mandant jedoch zurzeit gar nicht in Deutschland. Mit seinem Fehlen missachtete der Angeklagte zum wiederholten Mal in Folge seine Anwesenheitspflicht in seinem eigenen Gerichtsverfahren.
Einen Gerichtstermin Ende vergangenen Jahres habe er einfach vergessen, erinnerte sich Richter Alexander von Kennel. Er selbst habe den Angeklagten damals angerufen. „Er sagte damals, er sei in der Schweiz und könne nicht mehr rechtzeitig kommen.“ Auch eine Geldstrafe von mehr als 1000 Euro habe er nicht rechtzeitig abbezahlt.
Selbst Ehefrau kann keine Auskunft geben
Ohne die Anwesenheit des angeklagten Mannes könne der Gerichtsprozess nicht stattfinden, erklärte der Richter. Dennoch wollte von Kennel auf die Aussage der Frau des Angeklagten warten. „Vielleicht kann sie für uns die Situation aufklären“, hoffte von Kennel.
Ein paar Minuten später betrat die Frau den Gerichtssaal. Erstaunlicherweise wusste auch sie nicht darüber Bescheid, wo sich ihr Mann aktuell befindet. Schon seit zwei Wochen wisse sie nicht, wo er ist, sagte die Frau. „Ist er vielleicht krank?“, fragte von Kennel. Weder die Ehefrau noch der Verteidiger hatten eine Antwort parat.
Richter erlässt Haftbefehl
Nach einer kurzen Absprache mit der Staatsanwältin beschloss Richter von Kennel schließlich, wegen des unentschuldigten Fehlen des Angeklagten einen Haftbefehl gegen diesen zu erlassen. „Viel mehr können wir da jetzt nicht machen“, sagte der Richter. Auch der Verteidiger gab zu, dass seine Hände in diesem Fall gebunden sind. „Gegenargumente gibt es keine“, sagte er.