Eine Auseinandersetzung zwischen einem unter Alkohol stehenden Mann und einem Polizisten, der zu diesem Zeitpunkt außer Dienst und in ziviler Kleidung war, eskalierte im November des vergangenen Jahres in Überlingen. Der Polizist forderte umgehend Unterstützung an, woraufhin weitere Beamte eintrafen.​

Trotz mehrfacher Aufforderung, stehenzubleiben, reagierte der Mann am Tattag aggressiv. Er zog seine Mütze und Jacke aus und näherte sich mit weit ausgebreiteten Armen dem Polizisten, heißt es in der Anklageschrift, die vor dem Amtsgericht verlesen wurde. Infolgedessen gaben die anwesenden Polizisten den Zugriff auf ihn frei. Bei dem anschließenden Versuch, den Mann zu Boden zu bringen und ihm Handschellen anzulegen, wehrte er sich heftig, beleidigte die Beamten und versuchte, sich aus ihrem Griff zu befreien.​

Angeklagter war kaum zu beruhigen

Aufgrund seiner fortgesetzten Aggression wurden zusätzliche Kräfte, darunter eine weitere Streife und der zuvor außer Dienst befindliche Polizist, zur Unterstützung gerufen. Schließlich mussten die Beine des Mannes mit Klettfesselband gesichert werden. Auch im Gewahrsam beleidigte der Täter weiterhin einen Polizisten, bevor er sich schließlich beruhigte. So schilderte der Zeuge, einer der beteiligten Polizisten, das Tatgeschehen vor Gericht.

Dies ist jedoch nicht der erste Vorfall mit dem gebürtigen Überlinger. Der 35-jährige Angeklagte verfügt über eine umfangreiche strafrechtliche Vorgeschichte mit zwölf Einträgen im Bundeszentralregister. Diese umfassen unter anderem Diebstahl, Besitz illegaler Drogen und Körperverletzung. Seit seinem zwölften Lebensjahr leidet er unter starker Drogenabhängigkeit. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder feste Anstellung konnte er bislang nicht vorweisen, weshalb er derzeit auf Bürgergeld angewiesen ist.

35-Jähriger ist kein Ersttäter

„Es tut mir leid, es kommt nicht wieder vor“, gibt der 35-Jährige reumütig von sich. Sein Kopf ist gesenkt, die Haltung wirkt geknickt. Auch während des Abspielens des Beweisvideos, in welchem man die gesamte Szene noch einmal genauestens sehen kann, bleiben seine Augen auf den Boden gerichtet.

„Ich glaube Ihnen, dass es Ihnen leidtut“, meint Richter Alexander von Kennel, „und dennoch sind Sie einfach kein Ersttäter.“ Was er brauche, sei eine Tagesstruktur, ist er sich sicher.

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Sozialstunden und Haftstrafe auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft sieht dies ein wenig strenger. Ihr zufolge soll die Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen nicht auf Bewährung auszusetzen sein. Der Richter will dem Angeklagten jedoch noch eine Chance geben. Vier Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung lautet das Urteil. Dies allerdings unter strengen Auflagen. So soll der Überlinger 120 Sozialstunden leisten. „Auch Sozialstunden geben eine Art Struktur“, erklärt von Kennel. Des Weiteren soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite stehen und er muss sich um einen Job kümmern. „Ja, auf jeden Fall“, stimmt ihm der Angeklagte zu. „Geben Sie Gas. Sie haben noch einmal eine Chance, die jedoch am seidenen Faden hängt“, gibt von Kennel ihm mit auf den Weg.