Das Verwaltungsgerichtsverfahren der BÜB+ gegen die Überlinger Stadtverwaltung und Jan Zeitler als Oberbürgermeister wurde vom Verwaltungsgericht Sigmaringen beendet. Das gab der OB in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt.
Wie es dazu kam
Hintergrund des beantragten Eilverfahrens, das die BÜB+ beim Verwaltungsgericht Sigmaringen im September 2022 beantragt hatte: Mit dem Austritt von Stadtrat Roland Biniossek verlor die BÜB+ ihren Fraktionsstatus im Gremium. „Aufgrund des Verlustes des Fraktionsstatus, für den mindestens drei Sitze erforderlich sind, wurden die verbliebenen Stadträte der BÜB+, Frau Müller-Hausser und Herr Diestel, bei der erforderlichen Neubesetzung der beratenden Ausschüsse und der sonstigen Gremien nicht mehr berücksichtigt“, heißt es von der Pressestelle der Stadt Überlingen.
BÜB+ scheitert auch im Hauptsacheverfahren
Diese Entscheidung des Gemeinderats wurde im Eilverfahren von dem Verwaltungsgericht Sigmaringen im Januar 2022 und in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim im April 2022 bestätigt. Das anschließende Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde Ende August per Erledigungsbeschluss beendet. In dem Beschluss heißt es unter anderem: „(…) Nach bisherigem Sach- und Streitstand hatten die Klagen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses nach Aktenlage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Die Klage dürfte jedenfalls unbegründet gewesen sein. Denn die Kläger dürften voraussichtlich keinen Anspruch auf erneute Beschlussfassung über die Besetzung der beratenden Ausschüsse und insbesondere keinen Anspruch auf Sitze in den beratenden Ausschüssen gehabt haben. Auch die Abberufung aus sonstigen Gremien und deren Neubesetzung dürfte rechtlich nicht zu beanstanden gewesen sein.“
Wie OB Jan Zeitler dem Gemeinderat verkündete, geht die Kostenentscheidung „vollständig zulasten der Kläger“, also der BÜB+. „Die Rechtssache hat sich also nach zwei Jahren erledigt. Wir haben keinen anderen Ausgang erwartet“, sagte Zeitler.