Auf welcher rechtlichen Grundlage plant die Stadt eine weitere Sperrung der LGS-Flächen? Diese Frage warf Rechtsanwalt Hermann-Josef Faupel auf, und verwies darauf, dass die Flächen eigentlich öffentlich seien.
Die Stadt antwortete mit einer Mail der Pressestelle: „Die Flächen sind aktuell zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung einer Landesgartenschau an die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH verpachtet. Es handelt sich also nicht um öffentliche, sondern um privatrechtlich genutzte Flächen.“
Die LGS GmbH wird zu zwei Dritteln von der Stadt als Gesellschafter und zu einem Drittel von der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen (bwgrün) als Gesellschafter gehalten.
Grundlage für die Verpachtung sei der „Durchführungsvertrag“, geschlossen zwischen Stadt Überlingen und Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen, bwgrün.de. Bei der Bemessung der Pacht habe sich die Stadt an die bei früheren Landesgartenschauen „als geeignet erachteten Beträge“ orientiert.
Im Durchführungsvertrag sei auch geregelt, dass das Land und die Stadt Träger der Landesgartenschau seien, „das heißt, für die Finanzierung verantwortlich sind“.
Auf Frage, ob sich bwgrün an den coronabedingten Mehrkosten beteiligt, antwortete die Pressestelle: Die Rolle von bwgrün.de sei die des Veranstalters, neben der Stadt als Veranstalter. „Daraus ergibt sich die finanzielle Verantwortung vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Überlingen.“