Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz, das für einheitliche Standards bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sorgen soll, beschert Überlingen eine Öffnung der Landesgartenschau – zumindest in eingeschränkter Form.
Im neuen Gesetz heißt es: „Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.“
Einstufung durch das Land als Botanischer Garten
Das gibt der Landesgartenschau Überlingen die Erlaubnis, unabhängig von einem Inzidenzwert, zu öffnen. Denn sie wird, bestätigt vom Landwirtschaftsministerium, als Botanischer Garten eingestuft.
Mit nun noch einer Woche Vorlauf ist der Start am 30. April um 9 Uhr vorgesehen. Veranstaltungen sind nicht gestattet, die Indoor-Ausstellungsbeiträge, das heißt auch die Blumenhalle, bleiben geschlossen. „Ausgedehnte Spaziergänge sind möglich“, so die LGS. Die Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden, und müssen sich vor ihrem Besuch der Landesgartenschau zwingend registrieren.
Heppeler: „Unser Team kann es kaum erwarten“
Im Team der Landesgartenschau laufen nun die letzten Vorbereitungen auf Hochtouren, heißt es in einer Mitteilung der LGS. „Nach Wochen des Hoffens und Bangens, nach einer Achterbahnfahrt der Gefühle, freuen wir uns auf die Eröffnung. Wir haben über Jahre so viel investiert in dieses Projekt. Jetzt wollen wir
zeigen, was wir geschaffen haben“, wird LGS-Geschäftsführer Roland Leitner im Pressetext zitiert. Geschäftsführerin Edith Heppeler: „Unser hochambitioniertes Team kann es kaum erwarten. Wir haben uns sehr intensiv mit dem Infektionsschutz befasst und haben in den unterschiedlichsten Bereichen ausreichend Vorkehrungen getroffen, um alle so gut es geht zu schützen, die Gäste, das Team und auch alle, die mit uns arbeiten.“
Anfang April wollte die LGS eine Öffnung nicht verantworten
Der ursprünglich geplante Eröffnungstermin war auf den 9. April datiert. Eine Eröffnung wurde verschoben. Wir wollten von der LGS-Geschäftsführung nun wissen, wie die Ansteckungsgefahr aus heutiger Sicht bewertet wird, angesichts gestiegener Inzidenzen von über 100, die vor zwei Wochen noch zur Einschätzung geführt hatten, dass eine Öffnung bei diesen Werten nicht verantwortbar sei. Antwort von Heppeler und Leitner: „Der Stand vor der Änderung des Infektionsschutzgesetzes war dieser: Bei einer vom Landkreis verfügten Notbremse mit anhaltenden Inzidenzwerten von mehr als 100 mussten auch Botanische Gärten schließen. Daran haben wir uns gehalten. Wir wollten lediglich keine Ausnahme wie das Blühende Barock. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben, und die haben sich geändert.“
Leitner Anfang April: „Wenn wir öffnen, muss es sicher sein“
Anfang April hatte Roland Leitner der Deutschen Presseagentur mitgeteilt, dass es sich nicht vermeiden lasse, dass sich LGS-Besucher und andere Überlingen-Besucher, etwa an der Uferpromenade, vermischen. Deshalb habe man sich bewusst nicht um eine Sondergenehmigung wie für das Blühende Barock in Ludwigsburg bemüht. Die Situation mit engen Gassen sei in Überlingen eine ganz andere und – Stand 7. April – nicht zu verantworten gewesen. Leitner wurde damals im dpa-Bericht zitiert mit den Worten: „Wenn wir öffnen, muss es sicher sein.“
Theissen erwägt keine Klage mehr gegen die LGS
Der Überlinger Matthias Theissen hatte vorige Woche angekündigt, gegen eine Öffnung der LGS klagen zu wollen, wenn die Inzidenz nicht mindestens unter 50 liegt, und die Einordnung als Botanischer Garten kritisiert. Er teilte angesichts der neuen Lage mit, dass er von einer Klage absehen werde, denn mit dem neuen bundeseinheitlichen Gesetz sei ihm die Grundlage für eine Klage entzogen worden. „Mein Anliegen einer Öffnung erst ab einer Inzidenz von 50 wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.“
Jeder Tag ohne Öffnung koste viel Geld, teilte Leitner mit. Er schätze, dass der LGS GmbH zwischen 45 000 und 50 000 Euro pro Tag entgingen, solange die Ausstellung noch geschlossen ist.