Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass, so lautete der Vorwurf des Staatsanwalts gegen einen 46-jährigen Chinesen, der im Bodenseekreis wohnt. Der Angeklagte versuche absichtlich, seine Ausweisung zu verhindern, indem er wichtige Papiere zurückhalte.
Der Angeklagte kam 2017 aus Nord-West-China nach Deutschland. Grund dafür war der Bericht eines Freundes aus Deutschland, als politischer Flüchtling gilt er nicht. Für die Reise nach Deutschland musste er seinen Pass laut eigener Aussage einem Bekannten übergeben. Bis heute habe er den Pass nicht wieder bekommen, lässt er über seine Dolmetscherin ausrichten. Der Name der Person sei nicht bekannt, sagte sein Verteidiger.
Ehefrau schickt ihm angeblich die Papiere nicht
Amtsrichter Alexander von Kennel aus Überlingen geht davon aus, dass es sich um einen Schleuser handelte. Wie und wo der 46-Jährige über die Grenze kam, ist unbekannt, dazu machte der Angeklagte keine Angaben.
In seiner Heimat lebte er laut seiner Aussage gemeinsam mit seiner Frau als Kleinbauer. Das Ehepaar trennte sich vor ungefähr zehn Jahren. Seine Frau heiratete erneut und lebt inzwischen in Korea, übersetzte die Dolmetscherin des 46-Jährigen. Die Trennung stelle ein Problem dar. Denn seine Frau enthalte ihm wichtige Papiere vor, die zu einer Neubeantragung des Passes notwendig seien. Ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen, war vor Gericht nicht zu klären.
Heimatland nimmt ihn ohne Pass nicht auf
Nach seiner Einreise stellte er einen Asylantrag, dieser wurde abgelehnt, berichtete sein Verteidiger. Laut Staatsanwalt ist er nur noch bis Frühjahr 2024 geduldet. Ohne gültige Papiere wird er jedoch nicht von seinem Heimatland China aufgenommen.
Amtsrichter von Kennel stellte eine entscheidende Frage: „Wie sehen Sie Ihre Zukunft hier in Deutschland?“ Der 46-jährige zuckte mit den Schultern, als die Dolmetscherin ihm die Frage übersetzt hatte. Er habe keine Ahnung, wie seine Zukunft aussehe. Er hoffe immer noch, dass er bleiben dürfe, sagte der Angeklagte.
Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei bereit zu arbeiten. Wobei die Sprachhürden groß seien. Wie der 46-Jährige im Gericht wissen ließ, sei er nur bereit dazu, in einem chinesischen Restaurant zu arbeiten. Die Angebote für Sprachkurse nahm er bislang nicht an. Bis heute spricht der Mann kein Deutsch und Englisch.
Urteil lautet auf 90 Tagessätze
„Ich sehe den Willen des Angeklagten nicht, sich eingliedern zu wollen“, erklärte der Staatsanwalt. In seinem Plädoyer beantrage er 90 Tagessätze zu je 10 Euro. Auf 90 Tagessätze zu je 10 Euro lautete auch das Urteil, das Amtsrichter von Kennel verhängte, und das vom Angeklagten noch im Gerichtssaal angenommen wurde. Der Richter bot dem Verurteilen eine Ratenzahlung an.
Angeklagter will mit Flaschenpfand zahlen
Daraufhin machte der Angeklagte das Angebot, die Geldstrafe mit einer kuriosen Zahlungsmethode zu begleichen. Er fragte, ob er nicht auch seine Pfandflaschen, welche er fast täglich sammle, als Zahlungsmittel abgeben könne. „Bitte was?“ fragt der Amtsrichter, was die Dolmetscherin gar nicht als Frage an den Verurteilten übersetzte, sondern von sich aus antwortete, dass er es tatsächlich so meine. Von Kennel verneinte und versuchte dem Angeklagten den Ernst der Lage klar zu machen. Denn die Möglichkeit der Ratenzahlung verfalle, sobald eine Zahlung zu spät oder nicht komme, sagte von Kennel.