„Auf ein Kind einzuschlagen ist einfach entsetzlich und hoch strafbar“, macht der Richter dem Hauptangeklagten klar, bevor er ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Einsicht zeigt der Mann selbst nach der Verurteilung nicht.

Schwere Körperverletzung und Beihilfe zu dieser – so lautet die Anklage gegen die beiden Männer vor dem Überlinger Amtsgericht. Im Vorstrafenregister der beiden Männer befinden sich schon einige Einträge. Der ältere Bruder musste außerdem schon eine Gefängnisstrafe absitzen.

Angriff galt ursprünglich dem Onkel

Der Vorfall, um den verhandelt wird, ereignete sich am 6. Januar 2023 in Deggenhausertal – genau einen Tag nach dem 18. Geburtstag des jüngeren Bruders. Laut Angabe der Zeugen sollen die beiden mit drei Gleichaltrigen, welche nicht vor Gericht sitzen, zum Haus ihres Onkels gefahren sein.

Maskiert, mit Kabeln und Stöcken bewaffnet wollten die jungen Männer ihm eine „Abreibung verpassen“, heißt es vor Gericht. Hintergrund waren laut Staatsanwaltschaft Streitigkeiten zwischen Vater und Onkel. Am Haus angekommen, öffnete jedoch nur ein Freund die Tür.

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Gewaltsam habe der Hauptangeklagte diesen beiseite geschoben, um in das Haus zu gelangen und nach dem Onkel zu suchen. Daraufhin sei der Freund zu Boden gefallen und mit seinem Nacken auf einem Plastikteil aufgeschlagen, wie Zeugen berichten. Mit Stöcken sollen die Männer ihn daraufhin am Boden fixiert haben.

Opfer leiden bis heute unter dem Vorfall

Doch bei einem Opfer blieb es nicht. Der damals 13-jährige Neffe des am Boden liegenden Freundes war ebenfalls in der Wohnung. Entsetzt über die Situation rannte er herbei, um die Eindringlinge abzuhalten. Daraufhin soll der ältere Bruder mit einem Stromkabel auf den Jungen eingeschlagen haben. Neben Hämatomen folgten für ihn und seinen Onkel auch psychische Schäden, darunter Angstzustände.

Einsicht zeigen die beiden Täter jedoch nicht. „Wir hätten gar keinen Grund, die beiden zu schlagen“, versucht sich der Jüngere zu rechtfertigen. „Glauben Sie mir oder nicht.“ Der Ältere der beiden hält sich etwas zurück und will sich nicht rechtfertigen. Dazu riet ihm auch sein Strafverteidiger Hubert Mangold.

Haupttäter muss Haftstrafe ohne Bewährung antreten

Der ältere Bruder und Haupttäter wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. „Ich sehe bei Ihnen nichts, was ich nutzen könnte, Ihnen auf Bewährung zu geben,“ muss der Richter zugeben. Außerdem verurteilt er den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht, da seine Sozialprognose „nicht sehr rosig“ aussehe.

Die Tat des jüngeren Bruders könne immerhin als jugendtypisch gewertet werden, so die Jugendgerichtshelferin, welche ebenfalls in der Verhandlung sitzt. So wird er wird zu einem sozialen Trainingskurs und 100 Arbeitsstunden verurteilt.

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„Da er nicht derjenige war, der aktiv gehandelt hat, sondern eher passiv, sehe ich von einer Verwarnung ab“, erklärt der Richter. Abschließend erklärt der Richter das harte Urteil gegen den älteren Bruder: „Ich sehe hier vor mir einen hochproblematischen Mitbürger, bei dem sich etwas ändern muss.“