Nur ein Knopfdruck und schon geht‘s los. Normalerweise würde ich die knapp zwei Kilometer von der SÜDKURIER-Redaktion in der Mühlenstraße bis zum Uferpark zu Fuß gehen. Heute spare ich mir die 20 Minuten und lege die Strecke mit einem Elektro-Roller zurück.

Erster Schritt: App herunterladen und registrieren
Bevor es losgeht, muss ich mir zunächst die dazugehörige App auf mein Handy herunterladen. Während es in Großstädten mittlerweile üblich ist, mehrere Anbieter von E-Rollern zur Auswahl zu haben, gibt es in Überlingen momentan nur den Anbieter Tier. Im Rahmen einer dreimonatigen Probelaufzeit stellten sie der Stadt Anfang Juli 250 E-Roller und 50 E-Fahrräder zur Verfügung.
Ich registriere mich also in der App und schaue auf einer Karte, wo sich der nächste E-Roller befindet. Etwa 100 Meter weit von mir entfernt finde ich einen Roller auf dem Bürgersteig in der Jahnstraße. Ich scanne den QR-Code am Lenker, drücke in der App auf „bestätigen“ und das Display am Roller leuchtet auf.
Bedienung ist gewöhnungsbedürftig
Zunächst muss ich den Roller ein paar Meter anstoßen. Dabei drücke ich den kleinen Hebel am rechten Lenkergriff und warte, bis der Elektroantrieb des Rollers anfängt, Gas zu geben. Und mit einem Ruck geht‘s los – und knapp am ersten Unfall vorbei. Beinahe wäre ich in ein Auto gefahren, das vor mir auf der Straße steht. Beim Beschleunigen ist doch etwas mehr Feinfühligkeit gefragt, als ich gedacht hätte. Es dauert aber nicht lange, bis ich mich an die Bedienung gewöhnt habe.
Das mühelose Fahren macht Spaß
Ich fahre auf dem Fahrradweg in der Hafenstraße entlang, am Landungsplatz vorbei weiter Richtung Uferpark. Trotz der kühlen Herbstluft genieße ich den Fahrtwind in meinem Gesicht. Das mühelose Fahren macht Spaß. In der Bahnhofstraße folge ich im Windschatten zwei Fahrradfahrern.
Die maximale Geschwindigkeit des Rollers ist auf 20 Kilometer pro Stunde beschränkt. Somit ist der Tempounterschied zu Fahrradfahrern nur gering. Ansonsten gilt im Verkehr: Fahrer eines E-Rollers müssen sich ebenso wie Fahrradfahrer an die Regeln halten. Demnach ist das Fahren in Fußgängerzonen, wie zum Beispiel in der Münsterstraße nicht erlaubt.
Besondere Parkregeln beachten
Nach etwa acht Minuten komme ich am östlichen Ende des Uferparks an. Dort stelle ich den Roller an die Seite des Fußgängerwegs und möchte die Fahrt in der App beenden. „Fehlermeldung!“ Hier darf ich nicht parken. Auf der Karte in der App sehe ich, dass der gesamte Uferpark als rot markierte Parkverbotszone gekennzeichnet ist. Dazu gehören auch alle städtischen Grünflächen, der Friedhof, sowie die komplette Uferpromenade.
Manche Nutzer parken rücksichtslos
Die Regeln im Umgang mit den E-Rollern werden nicht von allen Nutzern beachtet. Besonders das rücksichtslose Parken auf Gehwegen, das für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren schnell zum Hindernis werden kann, sorgt seit Anfang Juli bei Anwohnern oft für Ärger.
Auch die Überlinger Polizei stellt fest, dass die Roller ‚nach Gebrauch kreuz und quer abgestellt werden‘. Unter anderem stehen die Fahrzeuge auf Gehwegen und können dazu führen, dass der Fußgängerverkehr behindert wird, insbesondere Personen mit Handicap oder Fußgänger mit Kinderwagen kommen teilweise nicht mehr durch.“
Fazit: Zeitersparnis ist das Geld wert
Für Ärger sorgen möchte ich nicht. Also suche ich nach einer erlaubten Fläche zum Abstellen des Rollers. Auf der Karte sehe ich, dass es nur wenige Meter vom Uferpark entfernt eine eigene Parkfläche für E-Roller gibt, gleich neben dem Bahnhof.

Dort stelle ich meinen Roller in eine Reihe mit fünf weiteren Fahrzeugen und beende die Fahrt in der App. Insgesamt zahle ich etwas mehr als drei Euro. Für die 20 Minuten Gehzeit, die ich mir in meiner Mittagspause damit sparen konnte, war es mir das wert.