„Das ist alles haltlos“, sagt der Beschuldigte, nachdem die Staatsanwältin die Anklage wegen Volksverhetzung verlesen hat. Der 70-jährige Rentner aus Überlingen muss sich vor Gericht verantworten, weil er im November vergangenen Jahres bei Facebook ein Bild gepostet hat, das eine Flagge mit Reichsadler und den Satz „Früher waren Nazis braun, heute sind sie grün“ zeigt.

Das erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, erläutert die Staatsanwältin und zitiert den entsprechenden Paragrafen. Der besagt, dass mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet wird, wer einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der zum Hass gegen bestimmte Gruppen oder Einzelne aufstachelt. Sowie den „öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“.

Angeklagter will mit dem Posting nichts zu tun haben

Der Beschuldigte weist das alles von sich, er verurteile das Naziregime, unter dem seine Eltern gelitten hätten. „Mit dem Bild habe ich nichts zu tun, das hat mir jemand geschickt“, fügt er hinzu. Der Rentner ist Mitglied einer Facebook-Gruppe, die „Grün verhindern“ möchte. Daher sei das Bild gekommen.

Richter Alexander von Kennel klärt den Beschuldigten auf, dass sobald das Bild auf seiner Seite einzusehen sei, ein Straftatbestand vorliege. Weiter rät er dem Senior, sich geständig zu zeigen, was sich auf die Höhe der Geldbuße auswirken könne.

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Rentner wähnt sich im Internet unbeobachtet

Der Beklagte ist immer noch ratlos, wie die Meldestelle auf seine Seite aufmerksam werden konnte. „Jeder kann ihr Profil sehen, das ist öffentlich!“, belehrt ihn die Staatsanwältin. Das überrascht den Facebook-Nutzer, der sich im Netz unbeobachtet wähnte. „Was soll ich denn mit so einem Bild machen, wenn ich es bekomme?“, fragt er sichtlich irritiert. „Löschen!“, antworten Richter und Staatsanwältin wie aus einem Mund.

Richter verhängt Geldstrafe

Das Urteil stellt fest, dass sich der Angeklagte schuldig gemacht hat, da er nicht mit der gebotenen Vorsicht im Internet unterwegs war. Angerechnet wird ihm die bisherige Straffreiheit und dass er sich glaubhaft von den Inhalten des Posts distanzierte. Ihm wird eine Geldstrafe von 1300 Euro auferlegt. Richter von Kennel betont abschließend, dass die Verharmlosung des Naziregimes eine gravierende Sache ist.

Der Beschuldigte fügt an, er wolle nun sein Facebook-Profil ändern und sich von der Gruppe, die ihm das eingebrockt hat, distanzieren. „Dann hat das Strafverfahren ja etwas gebracht“, schließt Richter von Kennel die Sitzung.