Gemäß der Corona-Verordnung vom 8. Januar ergeben sich auch im Helios-Spital Überlingen neue Besuchsregeln. Über die Einzelheiten informiert Pressesprecherin Claudia Prathel in einer Mitteilung. Demnach sind Besuche nur noch in bestimmten Ausnahmesituationen möglich und müssen im Vorfeld mit dem Chefarzt abgestimmt werden; zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht und ein negativer Antigen-Schnelltest muss vorliegen. Die bisherigen Schutzmaßnahmen wie Einlass-Checkup, Abstands- und Hygieneregeln bestehen weiterhin.
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, gibt die Klinik keine FFP2-Masken an Besucher aus, sie sollten deshalb selbst mitgebracht werden. Diese sind beispielsweise in Apotheken erhältlich, Menschen über 60 Jahre oder Angehörige der Risikogruppen bekommen bis zu drei Stück kostenfrei. Die notwendigen Antigen-Schnelltests für Besucher mit Sondergenehmigung können in der Klinik gemacht werden, informiert Claudia Prahtel weiter. Nach Möglichkeit sollten Besucher selbst ein negatives Testergebnis mitbringen. Dieses sollte nicht älter als 48 Stunden sein.
Patienten, die in die Notaufnahme oder Sprechstunde kommen sowie medizinisch notwendige Begleitpersonen müssen gemäß der Verordnung nicht per Antigen-Schnelltest abgestrichen werden. Hier reicht laut Helios-Spital auch das Tragen eines normalen Mund-Nasen-Schutzes aus.
Wer in die Klinik kommen darf
Die neue Corona-Verordnung zwinge die Klinik zu einem strikten Besuchsverbot. Nur noch Besucher, die sterbende Angehörige begleiten sowie die Begleitpersonen zur Geburt dürfen ins Helios-Spital kommen, heißt es in der Mitteilung weiter. Werdende Väter oder eine andere Begleitperson zur Geburt werden per Antigen-Schnelltest im Kreißsaal abgestrichen und dürfen anschließend bis zu sechs Stunden mit auf die Wochenstation. Die Tests müssen selbst bezahlt werden. Alle anderen Besuche sind nicht mehr möglich.
Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten Wäsche oder weitere persönliche Gegenstände vorbeibringen möchten, können diese beschriftet an den Rezeptionen abgeben.