Eine Frau aus dem westlichen Bodenseekreis wird beschuldigt, am 5. Februar dieses Jahres in die Wohnung ihres von ihr getrennt lebenden Mannes eingedrungen zu sein. Dabei soll sie einige Gegenstände von geringem Wert sowie 400 Euro Bargeld entwendet haben, hieß es in der Anklageschrift, die in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Überlingen verlesen wurde. Gegen den ursprünglichen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch erhoben, weswegen es überhaupt erst zur Verhandlung kam.

Die Frau berichtete vor Gericht, dass der bestohlene Ex-Partner ihr vorwerfe, das gemeinsame Kind zu instrumentalisieren, um an die Gegenstände zu kommen. Die Angeklagte bestreitet dies jedoch vehement. Sie habe nie etwas gestohlen, noch sei sie unbefugt in die Wohnung eingedrungen, sagte sie aus. Richter Alexander von Kennel stimmt ihr bei dieser Aussage zu. Ein Hausfriedensbruch liege nicht vor, da die Wohnung zum Zeitpunkt der Tat nicht im Alleinbesitztum des Mannes stand. Dies konnte bei nachträglicher Recherche herausgefunden werden. Die Staatsanwaltschaft lässt daraufhin die Klage auf Hausfriedensbruch fallen.

Warum das Verfahren am Ende eingestellt wird

Bezüglich des Diebstahls soll das Verfahren zunächst weitergeführt werden. Beraten wird im Anschluss die Anhörung dreier Zeugen bezüglich des Tatvorgangs. Zunächst wird diskutiert, ob der gemeinsame Sohn des Angeklagten und des Diebstahlopfers ebenfalls vor Gericht aussagen soll. Amtsrichter von Kennel und Staatsanwaltschaft halten dies allerdings für keine gute Idee. „Kinder in eine solche Streitigkeit hineinzuziehen, halte ich für ungut“, meint von Kennel. Auch der Staatsanwalt stimmt ihm zu. Der Familienfrieden, der ohnehin nicht mehr existiere, werde nur unnötig belastet. Beide raten der Angeklagten darum, von einer Weiterführung des Verfahrens ab.

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Amtsrichter macht Angeklagten einen Vorschlag

Stattdessen bereitet ihr der Richter einen Gegenvorschlag: Sie solle lediglich die Summe des Bargelds, welche dem Mann entwendet wurde, an einen gemeinnützigen Verband, nämlich dem Kinderschutzbund Friedrichshafen, überweisen. Das Verfahren werde dann vorübergehend eingestellt und hätte sich für sie erledigt. Weiter werde sie nicht als schuldig behandelt und müsse mit keinen Konsequenzen rechnen. Damit solle ein Familienstreit umgangen werden. „Ansonsten wird ihr Sohn sicherlich mal bei mir aufgrund von Jugendstraftaten sitzen. So zwischen die Fronten der Eltern zu gelangen, ist für einen Heranwachsenden äußerst dramatisch“, versucht der Richter der Angeklagten abermals in ihr Gewissen zu reden. Die 30-jährige Angeklagte sieht dies ein und stimmt dem Vorschlag des Richters, nach einer kurzen Bedenkpause zu. „Dies ist eine vernünftige Entscheidung“, ist sich der Staatsanwalt sicher. Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, 400 Euro an den Kinderschutzbund zu bezahlen.