Die generellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes wegen der Corona-Pandemie gelten noch mindestens bis zum 14. Juni. Und auch wenn einige Grenzen schon wieder offen sind, bleiben viele Menschen lieber im Land. Am heimatlichen Bodensee als einer der schönsten touristischen Regionen Deutschlands ist die Auswahl an Freizeitaktivitäten groß. Regeln müssen beim Besuch überall eingehalten werden.
- Pfahlbaumuseum Uhldingen-Mühlhofen: Da in den Innenräumen des Museums nicht genug Platz gewährleistet werden kann, bleiben diese erst einmal geschlossen. Das Museum präsentiert sich daher mit einem neuen Konzept. „Die frühe Geschichte des Sees, das Welterbe „Pfahlbauten rund um die Alpen“, Ötzi und seine Zeitgenossen, ihre Krankheiten und Arzneimittel sind aktuelle Themen. Auch Umweltentwicklungen wie das Ende der Eiszeit, die Rodung des Uferwaldes oder der Untergang der Pfahlbauten nach einem Klimawandel im 9. Jahrhundert vor Christus werden thematisch aufgearbeitet und dürfen zum Nachdenken anregen“, heißt es in einer Mitteilung. Ab Pfingsten ist das Pfahlbaumuseum wieder täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Am Samstag, 30. Mai, sind die Öffnungszeiten noch verkürzt: von 11 bis 17 Uhr. Mundschutzpflicht gilt im Innenbereich des Museums. Im Außenbereich muss allerdings kein Mundschutz getragen werden. Dieser ist als Einbahnstraße konzipiert. Info-Punkte und Schautafeln sollen für eine leichte Orientierung sorgen. Mitarbeiter stehen mit Visieren ausgestattet für Fragen bereit. Tickets können online oder direkt im Museum gekauft werden.

- Affenberg Salem: Normalerweise genießen es die Kinder bei einem Besuch beim Affenberg in Salem besonders, die auf Holzstangen sitzenden Affen mit Popcorn zu füttern. Doch aufgrund der Corona-Pandemie ist dies in diesem Jahr verboten. Um Warteschlangen zu vermeiden, müssen Besucher vorher ein Online-Ticket für ihren Besuch kaufen. Es wird empfohlen, das Ticket als pdf ausgedruckt dabei zu haben, oder auf das Mobiltelefon herunterzuladen. Der Besuch ist zeitlich begrenzt: Entweder von 9 bis 13 Uhr oder von 13 bis 17.30 Uhr. Moderierte Fütterungen der Affen bleiben ebenfalls erst einmal aus. Während des gesamten Besuchs müssen Kinder ab sechs Jahren und Erwachsene einen Mundschutz tragen. Auch die angegliederte Schenke sowie der Shop dürfen nur mit Online-Ticket betreten werden. Was erhalten bleibt, ist ein Fragespiel für die Kinder. Stifte müssen allerdings selbst mitgebracht werden.

- Die Meersburg: Ab Juni hat die Meersburg wieder täglich von 9 bis 18.30 Uhr geöffnet. Auch das Burgcafé öffnet täglich zwischen 10 und 18.30 Uhr. Auch hier gilt eine Maskenpflicht in den Ausstellungsräumen, der Abstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Eine vorherige Online-Reservierung ist nicht notwendig, auch die Besuchsdauer ist nicht beschränkt, so Heinrich Morgenstein von der Burg Meersburg.

- Haustierhof Reutemühle: Um die Abstandsregeln einhalten zu können, wurde beim Haustierhof in Überlingen eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Familien müssen zusammen bleiben und den Abstand zu anderen Familien wahren. Picknicken auf der Anlage ist vorerst verboten. In den Sanitäranlagen gilt eine Maskenpflicht. Öffnungszeiten sind von 10 bis 20 Uhr. Die Kellerschenke unterliegt der Gaststätten-Verordnung.

- Reptilienhaus Uhldingen-Mühlhofen: Das Reptilienhaus ist täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Verordnung dürfen maximal 15 Personen gleichzeitig das Haus betreten. In allen Räumlichkeiten muss ein Mundschutz getragen werden. Die Tiere dürfen vorerst nicht berührt werden. Aufgrund dieser Beschränkungen hat sich Betreiber Peter Kissner für eine Senkung des Eintrittspreises entschieden.

- Ausflugsschifffahrt: Laut Susanne Held vom Schifffahrtsbetrieb Held gilt beim Kartenkauf an Bord und bei Bewegungen auf dem Schiff die Maskenpflicht. „Am Platz selbst dürfen die Gäste die Maske abnehmen, da haben wir uns mit der BSB abgestimmt. Weil bei uns die Fahrten teilweise mehrere Stunden dauern, wäre eine vollständige Maskenpflicht nicht zumutbar“, sagt Held. Damit das Abstandsgebot eingehalten werden kann, wurde jede zweite Sitzbank abgesperrt. Derzeit nicht angeboten werden können grenzüberschreitende Rundfahrten, wie Fahrten nach Stein am Rhein, zum Arenenberg oder nach Gottlieben. Wer mit einem Schiff des Schifffahrtsbetriebes auf die Insel Mainau will, muss sich das Eintrittsticket bereits vorher online bestellen.

- Auto- und Traktormuseum in Uhldingen-Mühlhofen: Das Traktormuseum ist ab dem 30. Mai wieder täglich von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Während des Aufenthalts muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Um Besuchern das Abstandhalten zu erleichtern, gibt es Abstandsmarkierungen. Damit es nicht zu Gruppenbildungen kommt, wurde ein Rundgang durch die Ausstellung gekennzeichnet, an den sich Besucher halten müssen. Maximal 120 Besucher dürfen sich gleichzeitig im Museum aufhalten. Die Kinder-Trettraktoren stehen vorerst nicht zur Verfügung. Ausbleiben müssen erst einmal auch Gruppenführungen. Das Jägerhof Restaurant ist geöffnet, unterliegt jedoch den Bestimmungen für die Gastronomie. Das heißt: Mundschutzpflicht beim Bewegen durch das Restaurant. Am Tisch dürfen die Masken wieder angenommen werden. Kontaktdaten werden erfasst. Um eine Reservierung vorab wird gebeten.

- Bootsvermietung/Wassersport: Geöffnet ist auch die Bootsvermietung Deinert an der Überlinger Seepromenade. Jürgen Deinert sagt: „Hier gilt die Mundschutzpflicht, aber ich muss die Leute ständig darauf hinweisen. Obwohl es überall steht.“ Auch der Bootsverleih Strobel ist geöffnet. Die Öffnungszeiten hängen allerdings vom Betrieb und dem Wetter ab. „Ist viel Betrieb, sind wir durchaus auch einmal bis 20 Uhr abends da“, so Monika Schäfer von der Bootsvermietung. Auf dem Steg gelten die Abstandsregeln, sowie die Maskenpflicht. „Auf dem Boot gilt die Maskenpflicht nicht mehr, da sind die Kunden ja wieder unter sich“, sagt Schäfer. Am Pfingstsonntag möchte auch die Surfschule Bodensee am Ostbad in Überlingen wieder in die Saison starten. Einschränken will das Team das reguläre Angebot nicht. Surf-und SUP-Kurse sowie der Verleih verschiedener Wassersportgeräte bleibt bestehen. „Unsere Kernidee ist es, Menschen inmitten ihres oft stressigen Alltags, etwas Auszeit zu gönnen. Diese Prinzip versuchen wir, gerade auch in Corona-Zeiten zu leben“, so das Team der Surfschule. Die geltenden Regeln will die Surfschule ohne Maskenpflicht umsetzen.

- Minigolf: René Hartzheim vom Bodensee-Abenteuergolf in Uhldingen-Mühlhofen hat seinen Betrieb ebenfalls wieder aufgenommen. Täglich von 11 bis 19 Uhr können Familien den Minigolfschläger schwingen. Allerdings müssen, wie bei einem Besuch im Restaurant, die Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten angegeben werden. Außerdem gelten auch hier die Abstandsregeln. Ein Mundschutz muss während des Spiels nicht getragen werden. Bälle und Schläger werden nach Benutzung desinfiziert. Ein- und Ausgang sind voneinander getrennt. Auch die Golfanlage in Überlingen ist laut Tourist-Information geöffnet.

- Kino: Ab dem 1. Juni dürfen auch die Kinos in Baden-Württemberg ihren Betrieb wieder aufnehmen. Erlaubt sind bis zu 100 Gäste. Die Cinégreth in Überlingen bereitet sich derzeit auf eine Öffnung am Donnerstag, 4. Juni, vor. Ihr Hygienekonzept haben die Betreiber an das in der Gastronomie angelehnt, so Lavenia Laibach. Das heißt: Kontaktdaten werden aufgenommen, der Abstand muss eingehalten werden. Kinogäste werden direkt zu ihrem Platz geführt. Familien und Angehörige zweier Haushalte dürfen zusammen sitzen. Auch der Thekenverkauf ist nicht eingeschränkt. „Die Abstände zwischen den einzelnen Filmen sind so groß, dass wir den Saal reinigen, desinfizieren und lüften können“, so Laibach weiter. Auch Ein- und Ausgang werden getrennt, so dass der Abstand gut eingehalten werden kann. Auch auf die Toilette darf immer nur eine Person.

Was vorerst geschlossen bleiben muss:
- Strand- Frei- und Hallenbäder: Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes bleiben Strand- und Hallenbäder vorerst geschlossen. Das Baden im See ist aber an anderen Stellen erlaubt. Uferabschnitte, die nicht als offizieller Badestrand ausgewiesen sind, sind zugänglich, solange es nicht zu Menschenansammlungen kommt. In Überlingen ist das „Lagern“ allerdings verboten. Die Stadt zählt darunter auch einen Badeaufenthalt. Bäder könnten aber bereits am 6. Juni womöglich wieder öffnen. Das wurde am vergangenen Donnerstag entschieden. Eine entsprechende Verordnung muss allerdings noch ausgearbeitet werden.