Doris Dehmel

Das dritte große Albbrucker Narrentreffen findet am Wochenende 2. und 3. Februar statt. Die Narrenzunft „Alb Gaischter“ und die fünf weiteren Fastnachtsvereine aus den Ortsteilen stehen für das närrische Jubiläumsspektakel in den Startlöchern. Die „Holzöpfel-Schränzer“ aus Schachen, „Guggi-Bucher“, „Chälhuddle“ aus Birndorf, die „Salpeterer Pressband“ aus Birkingen und die „Haselnüss“ aus Unteralpfen bringen heuer bei der Großveranstaltung ihre in den vergangenen Jahren bei den eigenen närrischen Veranstaltungen und Umzügen gemachten Erfahrungen mit ein. Am Samstag geht es um 14.11 Uhr so richtig los mit dem Narrenbaumstellen vor dem Rathaus durch die Zimmermannszunft und mit Unterhaltung der veranstaltenden Guggenmusiken. Um 17.11 Uhr wird der ökumenische Narrengottesdienst in der evangelischen Kirche gefeiert. Bürgermeister Stefan Kaiser wird als Schirmherr um 19.11 Uhr auf dem Rathausplatz die Veranstaltung eröffnen. Ab 19.45 Uhr spielen auf den zwei Bühnen in der Schulstraße 12 Guggenmusiken aus der Region.

Großer Umzug mit 75 Gruppen

Am Sonntag setzt sich der große Umzug mit 75 Gruppen und Guggenmusiken um 13.33 Uhr aus Richtung Schwimmbad über die Schulstraße in den Ortskern in Bewegung bis zur Auflösung hinter dem Kreisverkehr. Busse mit Teilnehmern werden von der B 34 kommend über die südliche Albtalstraße und Eisenbahnstraße geleitet. Ausstieg der Narren ist an der Einmündung Schulstraße. Parkplätze für die Busse sind im Gewerbegebiet ebenso ausgeschildert wie Parkflächen an der Südseite der Eisenbahnstraße.

Sperrungen zum Narrentreffen

Wegen des Narrentreffens und der notwendigen Vorbereitung ist die Schulstraße von Freitag, 1. Februar ab 14 Uhr bis Montag, 4. Februar bis 18 Uhr von der Einmündung Eichenweg bis zum Kreisverkehr für den gesamten Verkehr gesperrt. Am Sonntag ist die gesamte Umzugsstrecke einschließlich der einmündenden Straßen in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17 Uhr total gesperrt. Ebenso auch die Albtalstraße zwischen den Abzweigungen Eisenbahnstraße und Bergstraße. Auch die Anlieger dürfen während der Vollsperrung die Verbotsstrecken nicht befahren.