Den steigenden Coronazahlen fällt jetzt auch der Bad Säckinger Weihnachtsmarkt zum Opfer. Wie Elisabeth Vogt vom Stadtmarketing mitteilt, sei die Veranstaltung jetzt definitiv abgesagt. Die geltenden Corona-Regelungen hätten nicht sinnvoll umgesetzt werden können, so Elisabeth Vogt, die auch Vorsitzende des Handels- und Gewerbeverein Pro Bad Säckingen ist
„Wir haben wirklich lange hin- und herüberlegt: wie kann das gehen?“, sagte Vogt gegenüber unserer Zeitung. Aber letztlich habe man keine machbare Lösung gefunden. „Denn wir haben hier mit verschiedenen Schwierigkeiten zu tun“, so Vogt. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen müsse gewährleistet sein. Das bedeutet: Der Weihnachtsmarkt müsste mit Absperrungen eingezäunt sein, damit am Eingang eine Kontrolle über Zu- und Abgänge möglich ist. Dies wiederum verursache weitere Probleme bei der Verkehrsführung, so etwa bei den Zufahrten für Polizei und Goldenem Knopf. Hinzu komme, die demnächst beginnende Baustelle für die Fernwärme im Bereich Gallusturm/Fischergasse. Und: Eine Einzäunung des Weihnachtsmarktes darf die Zugänge zu den Geschäfte und Gastronomischen Betrieben nicht behindern, so Vogt. Aber das endgültige „Totschlag-Argument“ sei die Regelverschärfung diesen Montag gewesen. Bei einer gesetzlichen Begrenzung der Teilnehmerzahlen auf 100 Personen brauche man keinen Weihnachtsmarkt durchführen. Auf dem Bad Säckinger Weihnachtsmarkt waren es in den vergangenen Jahren rund 80 Stände. Da käme also rechnerisch auf einen Stand 1,25 Besucher.
Auch ein Ausweichen des Weihnachtsmarktes auf den Schlosspark sei in der Diskussion gewesen. Die große Frage war hier die des Wetters. „Bei schlechtem Wetter wird es matschig“, so Elisabeth Vogt. Aller Voraussicht nach hätte man dann einen desolaten Rasen bis in den Mai hinein gehabt. In der vergangenen Woche sei man in den Überlegungen zuletzt noch von 500 möglichen Besuchern ausgegangen.- Aus diese sei eine Besucherzahl, die sich auf dem Markt verloren hätte, ist sich Elisabeth Vogt sicher. Letztlich seien die Regelungen von letzter Woche nun aber ohnehin überholt.
Zudem hätte es bei Durchführung eines Weihnachtsmarktes unter strengen Coronaregelungen beispielsweise keine Musikbühne mit Aufführungen geben dürfen, „denn die Menschen sammeln sich natürlich vor der Bühnen“. Abstandsregeln würden dann wohl nicht mehr in jedem Fall eingehalten. Auch ohne Alkoholverbot wäre eine Durchführung nicht möglich gewesen – und in diesem Fall auch kein adventliches Treffen bei einem Glühwein.