Während im Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung diskutiert wird, verhandelte das Amtsgericht Bad Säckingen jetzt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Natalie Basler, erhob gegen zwei junge Männer Anklage wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und deren unerlaubtem Besitz.
Doch sehr schnell überwog der Wunsch aller Beteiligten, das bereits einmal gescheiterte Verfahren angesichts der marginalen Anklagepunkte einzustellen. Sechs Jahre nach der eigentlichen Tat ist der Fall gegen eine Geldauflage nun abgeschlossen.

„Es ist von der Beweislage sehr schwierig“, machte die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts Stefanie Hauser von Anfang an deutlich. Bereits im Jahr 2017 soll eine Gruppe junger Männer aus Deutschland in die Schweiz gefahren sein, um von einem Firmengelände mehrere Cannabispflanzen abzuernten, zunächst in einem Park zu verstecken und anschließend über die Grenze zu transportieren. Es konnte jedoch nie klar festgestellt werden, was wann über die Grenze kam, so Hauser.
Es ging nur um wenige Gramm Marihuana
Ebenso schwierig war es folglich, die genaue Verwicklung der beiden Angeklagten aufzudecken. Sie waren zwar bei der eigentlichen Tat nicht beteiligt, sollen aber unter anderem Schnur und Schere für die Trocknung der Blätter gekauft haben und einer der beiden auch bei dem Versteck gewesen sein. Hinzu kam ihr Besitz von jeweils wenigen Gramm Marihuana und Haschisch.
Verteidiger: Hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun?
Beiden Verteidigern war das Unverständnis für diese Anklage anzumerken. Man könne fast fragen, ob die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun habe, äußerte Klaus Malek seine Kritik. Auch angesichts der großen Zeitspanne seit der Tat 2017 und keiner weiteren Auffälligkeiten seines „Mustermandanten“, sah Malek die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. „Es ist ewig her“, verdeutlichte der Verteidiger und machte ebenso wie die Verteidigerin Isabella Zimmer auch auf die erwartbaren politischen Entwicklungen hinsichtlich der Cannabis-Legalisierung aufmerksam.
Diese Argumentation überzeugten auch das Schöffengericht und nach kurzem Zögern Staatsanwältin Basler. So zeigten sich alle mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage einverstanden. Endgültig erfolgt diese Einstellung dann, wenn beide Männer jeweils 500 Euro an die BWLV Fachstelle Sucht (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation) in Waldshut überwiesen haben.