Die derzeit sechs römisch-katholischen Seelsorgeeinheiten im westlichen Landkreis Waldshut mit ihren 38.000 Kirchenmitgliedern werden ab 2026 eine Großpfarrei bilden. Sei soll einen leitenden Priester, eine gemeinsame Bezeichnung, eine gemeinsame Hauptkirche und einen gemeinsamen Hauptverwaltungssitz haben. Den Weg dorthin soll ein mit zwei Vertretern jeder der derzeitig sechs Kirchengemeinden besetzter beschließender Ausschuss ebnen. Dies beschloss eine Vollversammlung aller Pfarrgemeinde- und Stiftungsräte der zukünftigen Großpfarrei.
Dekan Peter Berg spricht von einer historischen Stunde
Eine historische Stunde in Bezug auf die Neuformation der römisch-katholischen Pfarreien kündigte Dekan Peter Berg zur Eröffnung der Vollversammlung an. Sie tagte am Dienstag in den Räumen der Bad Säckinger Kirche Heilig Kreuz.
Jeweils mehr als die Hälfte der Pfarrgemeinderäte sowie der Stiftungsräte aus den Kirchengemeinden Bad Säckingen-Murg, St. Wendelinus Hotzenwald, Laufenburg-Albbruck, St. Blasien, Todtmoos-Bernau und Wehr war für die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung nötig. Jedes der zweimal sechs Gremien erfüllte das Quorum tatsächlich auch.

Unter der Leitung von Moderatorin Karin Strittmatter und Dekanatsreferentin Sandra Bergheim wurden zunächst die Mitglieder der lokalen Projektleitung vorgestellt. Sie haben sich seit letztem Sommer regelmäßig getroffen und einen Fragebogen zum zukünftigen Sitz von zentralem Pfarrbüro, Pfarreizentrale und Pfarreinamen erarbeitet.
Der Knackpunkt des Abends: Wer soll entscheiden?
Auch die Vorlage für die Vollversammlung war von der Projektleitung erarbeitet worden. Die Vollversammlung hatte im wesentlichen zu bestimmen, wer auf lokaler Ebene die künftigen Entscheidungen auf dem Weg zur Großpfarrei treffen sollte: Entweder weiter die gesamte Vollversammlung aller Pfarr- und Stiftungsräte oder eine reduzierte Vollversammlung oder ein beschließender Ausschuss aus Mitgliedern jedes Pfarrgemeinde- und Stiftungsrats.
Sandra Bergheim stellte diese drei Varianten nochmals kurz vor. Eine Vollversammlung müsste, wie die auch an diesem Abend jeweils mit mindestens der Hälfte der Räte aus jeder Kirchengemeinde besetzt sein, also jeweils mit 43 Pfarrgemeinderäten und zudem mit 22 Stiftungsräten – teilweise in Personalunion aber immer mit gesonderten Abstimmungen. Eine reduzierte Vollversammlung würde den Ausschluss des Vetorechtes der einzelnen Pfarrgemeinderäte beinhalten.
Abgestimmt wurde dann lediglich über die Bildung eines beschließenden Ausschusses. In der Diskussion hatten sich Stimmen vornehmlich aus Wehr gemeldet, die mehr als nur zwei Vertreter jeder Pfarrei anstrebte. Am Ende stimmten dann alle Pfarrgemeinderäte zwar nicht einstimmig, aber jeweils mehrheitlich für die vom Projektteam erarbeitete Beschlussvorlage.
Zwei Vertreter für jede der sechs Kirchengemeinden
Demnach soll ein beschließender Ausschusses eingerichtet werden. Er besteht aus je zwei Vertretern jeder Kirchengemeinde, möglichst aus dem Vorsitzenden sowie einer weiteren Person, sowie kraft Amts dem Dekan. Die beschließenden Ausschüsse der Pfarrgemeinde- und der Stiftungsräte sollen mit den jeweils gleichen Personen besetzt werden. Die lokale Projektleitung wird als als zusätzlicher beratender Ausschuss hinzugenommen.
Zuständig ist der beratende Ausschuss für vorweggenommene Entscheidungen bezüglich der Gründungsvereinbarung in den Bereichen Pastoral und Liturgie, im Bereich der Verwaltung, der Immobilienverwaltung sowie in Bezug auf die Bildung eines Ausschusses zur Besetzung der Stelle des leitenden Pfarrers. Die konstituierende Sitzung des neuen Ausschusses soll nach den Sommerferien stattfinden.