Über 700 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos soll ein 61-jähriger Mann besessen haben. Aufgrund von schwerem Kindesmissbrauch in mehreren Fällen hatte der Angeklagte bereits fast 13 Jahre hinter Gittern gesessen. Trotz dieser Vorstrafen entschied sich das Schöffengericht um Amtsrichterin Stefanie Hauser für eine Bewährungsstrafe.

Stefanie Hauser gestand ein, dass dieses Urteil mit „sehr sehr viel gutem Willen“ entstanden ist und nicht leicht zu begründen sei. Es sei die aller letzte Chance für den Angeklagten, dem durch die Bewährungsauflagen zukünftig die Nutzung internetfähiger Geräte untersagt wird.

Der Angeklagte ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter

Die massiven Vorstrafen des Angeklagten spielten in der Verhandlung um das richtige Strafmaß eine entscheidende Rolle. Bereits Anfang der 1990er Jahre habe er mehrfach Kinder sexuell missbraucht unter anderem eine Mitschülerin seiner Tochter während eines Landschulheim-Aufenthaltes. Dafür saß er ab 1999 für drei Jahre im Gefängnis.

Eine weitere Haftstrafe von fast zehn Jahren folgte im Jahr 2005 wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in zehn Fällen.

Der Besitz von über 700 illegalen Dokumenten brachte den 61-jährigen vor das Amtsgericht

Seine pädophile Neigung, die der Angeklagte vor Gericht eingestand, holte den 61-jährigen im Jahr 2020 erneut ein. Beim Konsum von Pornografie sei er zufällig auf kinderpornografische Inhalte gestoßen und habe dann weiter danach gesucht. „Ich habe phasenweise eine Stunde am Tag damit verbracht“, gab der Angeklagte zu.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2023 wurden insgesamt über 700 kinder- und jugendpornografische Dokumente sichergestellt. Der Angeklagte zeigte sich geständig, räumte allerdings ein, nichts von der Speicherung der Dokumente gewusst zu haben.

„Das ist ein menschlich ganz schwerer Fall“

Auch wenn sich alle Beteiligten über die Sachlage einig waren, sorgte die Festlegung des Strafmaßes für Kontroversen. „Das ist menschlich ein ganz schwerer Fall“, bemerkte Amtsrichterin Hauser bereits zu Beginn der Verhandlung.

Für Staatsanwalt Florian Schumann war die Sache klar: „Der Angeklagte hat eine erhebliche Schuld auf sich geladen“, erklärte er. Außerdem liege ein großes Strafpotenzial vor. Zwei Jahre und zwei Monate Haftstrafe ohne Bewährung lautete die Forderung Schumanns.

Der Angeklagte versuchte, sein Verhalten für sich zu rechtfertigen

Der Angeklagte hat laut eigenen Aussagen seit mehreren Jahren eine Lebensgefährtin und eine Arbeit. „Die Sozialprognose ist positiv“, fand sein Verteidiger Waldemar Efimow und ergänzte: „Man kann ihm nochmal eine Chance geben.“

Er argumentierte, dass aus Sicht seines Mandanten der Konsum von Kinderpornografie eine Besserung im Vergleich zum Kindesmissbrauch war. „Ich bin es ja nicht selbst“, habe der Angeklagte gedacht und damit versucht, sein Verhalten zu rechtfertigen. Bei der Verhandlung gestand er seine Schuld ein.

Der Angeklagte bleibt auf freiem Fuß

Die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde vom Schöffengericht auf Bewährung ausgesetzt. „Das Urteil ist natürlich schwer zu argumentieren, wenn man die Vorstrafen des Angeklagten sieht“, gab Amtsrichterin Hauser zu.

Entscheidend war für das Schöffengericht die offene Haltung und ehrliche Reue des Angeklagten. „Das ist eine Chance“, so Hauser. Sie machte dem Angeklagten klar: „Noch ein kleiner Vorfall und Sie landen im Gefängnis.“

Die Bewährungsauflagen verlangen vom Angeklagten eine Therapie zur Aufarbeitung seiner pädophilen Neigung. Außerdem wird ihm der Besitz und die Nutzung internetfähiger Geräte untersagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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