Claudia Renk

Die Kernfrage beim Thema „Panoramhütte“ werde die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes sein, sagte Bürgermeister Alexander Schönemann in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Lothar Lüber von der „BI Naturbelassener Kaiserberg“ hatte sich in der Bürgerfrageviertelstunde nach dem Sachstand erkundigt. Die beiden Petitionen von Befürwortern und Gegnern des Bauprojektes sind offiziell abgeschlossen, eine Entscheidung steht jedoch nach wie vor aus.

Der Petitionsausschuss hatte nach 16-monatigem Verfahren einstimmig beschlossen, die Petitionen der Regierung als Material zu überweisen. „Die Berichterstatterin beantragt, die Petitionen der Regierung als Material zu überweisen, damit die noch anhängigen Bauleitverfahren, wie die Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans, fortgeführt werden können. Es sei nun Aufgabe der zuständigen Behörden, die noch offenen Fragen zu klären und die bestehenden unterschiedlichen Belange gegeneinander abzuwägen“, heißt es im Bericht des Petitionsausschusses.

Das könnte Sie auch interessieren

Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden aufgerufen sind, sich zu einigen und einen Kompromiss zwischen ihren unterschiedlichen Sichtweisen des Bauvorhabens zu finden. Das Landratsamt, so heißt es in dem Bericht weiter, „sei durchaus bereit gewesen, in das vorliegende Landschaftsschutzgebiet ein Loch zu stanzen um den Bau des geplanten Hotels zu ermöglichen.

Das Regierungspräsidium habe sich hingegen tendenziell aus naturschutzrechtlichen Belangen gegen die Bebauung ausgesprochen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau habe sich bislang noch nicht abschließend positioniert.“

Das könnte Sie auch interessieren

Der Ausschuss hatte unter anderem darauf verwiesen, das zum Teil unterschiedliche und nicht datierte Pläne für das Berggasthaus vorlagen und dass die erstellte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nicht alle relevanten Belange untersucht habe. Auch seien nicht alle möglichen Alternativen auf der Gemarkung der Gemeinde Bernau ausreichend geprüft worden, die zum Teil einen geringeren Schutzstatus haben.

Der Landtag ist inzwischen dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses gefolgt und hat die Petenten beider Seiten darüber informiert.

Nun muss zunächst die Entscheidung über die Herausnahme des Baugrundstücks aus der Kulisse des Landschaftsschutzgebiets fallen. Vorher kann die Gemeinde weder den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Satzung noch die Flächennutzungsplanänderung beschließen. Denn diese Bauleitplanung darf den Regelungen der vorrangigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung nicht widersprechen.