Martha Weishaar

In den Finanzen der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach gibt es Unstimmigkeiten. Eine Prüfung der Bücher durch den Rechnungshof der Erzdiözese bestätigte einen seit geraumer Zeit dauernden Verdacht. Das sorgt nicht nur bei den lokalen Gremien, also dem Pfarrgemeinderat sowie dem Stiftungsrat der Seelsorgeeinheit, für große Unruhe.

Wer für die Unstimmigkeiten zur Verantwortung gezogen werden kann, darüber schweigt sich die Pressestelle des Ordinariats der Erzdiözese Freiburg mit Berufung auf den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht aus. Auf Nachfrage erklärt der Pressesprecher des Ordinariats, dass der Rechnungshof nach ersten Hinweisen die Bücher der Seelsorgeeinheit geprüft habe und dabei auf Unstimmigkeiten, die sich auf einen Zeitraum von mehreren Jahren beziehen, gestoßen sei. Nach jetzigem Stand gehe man von einem Betrag in vier- bis maximal fünfstelliger Höhe aus, definiert Michael Hertl die vorläufige Schadenssumme.

Bereits nach Fertigstellung des Berichts des Rechnungshofs habe es mehrere Gespräche zwischen Pfarrgemeinde und Ordinariat gegeben. Am 15. November folgte ein weiteres Gespräch zwischen dem Pfarrgemeinderat und Vertretern des Erzbischöflichen Ordinariats. Dabei sei beschlossen worden, dass versucht werden soll, die finanziellen Unstimmigkeiten zunächst auf Ebene der Seelsorgeeinheit bis Anfang Dezember zu klären. Über mögliche Maßnahmen seitens der Erzdiözese soll im Anschluss daran entschieden werden.

Auf die Frage, weshalb die Vorgänge über einen solch langen Zeitraum unbemerkt blieben, erklärt der Pressesprecher, dass der Rechnungshof der Erzdiözese Einrichtungen auf Ebene der Seelsorgeeinheiten in bestimmten Zeitabständen, aber nicht jährlich prüfe. In der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach habe man im Januar 2017 mit der Prüfung begonnen, nachdem Hinweise eingegangen seien. Im Januar dieses Jahres sei die Prüfung abgeschlossen worden.

Aufgrund von Gewohnheiten seien wohl nicht alle vorgesehenen internen Kontrollen, die solche Unstimmigkeiten verhindern sollen, immer in vollem Umfang durchgeführt worden. Weder der zuständigen Verrechnungsstelle noch dem Ordinariat oder dem Pfarrgemeinderat seien Versäumnisse vorzuwerfen. Es werde aber noch weitere Gespräche geben, um dies genauer zu klären und künftig solche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Marco Johner, Pfarrgemeinderatsvorsitzender, beruft sich bei Nachfragen unserer Zeitung in dieser Angelegenheit auf seine Schweigepflicht. Ebenso wenig äußert sich Pfarrer Fabian Schneider, dem am 3. März dieses Jahres im Rahmen der Investitur offiziell die Leitung der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach übertragen wurde, zu Fragen der Zeitung. Auch er verweist auf seine Schweigepflicht von Amts wegen. Allen weiteren Personen, die Kenntnis von den Vorkommnissen haben, sei seitens des Ordinariats Verschwiegenheit auferlegt worden, ist aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren.

Nach deren Kenntnis soll das ganze Ausmaß der Unstimmigkeiten jedoch weitaus umfangreicher als der derzeit offiziell angegebene Betrag sein. Dem Ordinariat sei die Angelegenheit ebenfalls seit zwei Jahren bekannt. Als Erzbischof Stephan Burger im Oktober 2017 anlässlich eines Gottesdienstes in der Friedenskapelle in Boll vor Ort war, sei er ebenfalls von mehreren Personen mit Bitte um Aufklärung darauf angesprochen worden.