Es kommt Bewegung in die Aufklärung der finanziellen Unstimmigkeiten der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach. Dieser Zeitung liegt eine Kopie einer anonymen Anzeige gegen Vertreter der katholischen Kirche und Institutionen der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach bei der Staatsanwaltschaft Waldshut vor. Darin wird diesen Vertuschung von Straftaten und Behinderung bei der Aufklärung vorgeworfen.
Einem ehemaligen Pfarrer der Seelsorgeeinheit werden unter anderem Unterschlagung und Betrug vorgeworfen. Außerdem richtet sich die Anzeige gegen einzelne Pfarrgemeinderäte sowie Stiftungsräte der Seelsorgeeinheit. Der oder die Anzeigenerstatter bezichtigen diese wegen Vertuschung von Straftaten im Zusammenhang mit finanziellen Unregelmäßigkeiten in den Büchern und Kassen der Seelsorgeeinheit sowie wegen Betrugs und Untreue.
Ordinariat bestätigt Anzeige
Michael Hertl, Pressesprecher des Ordinariats der Erzdiözese Freiburg, bestätigt auf Nachfrage dieser Zeitung, dass eine Anzeige eingegangen sei. Ein Unbekannter, oder auch mehrere, habe gegen einen ehemaligen Pfarrer, die Erzdiözese Freiburg sowie weitere Vertreter der Kirche bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.
Die Angelegenheit werde auf dieser Grundlage von der Staatsanwaltschaft untersucht. Diese habe dazu bereits den Prüfbericht des Rechnungshofs der Erzdiözese erbeten. Es werde umfassend in alle Richtungen ermittelt werden, lässt der Pressesprecher wissen. Damit sei heingegen unnötig geworden, dass das Erzbischöfliche Ordinariat, wie vom Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit am 27. Dezember gefordert, Anzeige erstattet.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut bestätigte, dass eine Anzeige gegen namentlich genannte Personen wegen behaupteten strafrechtlich relevanten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Finanzen der katholischen Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach eingegangen sei. Diese sei auch Gegenstand der vorgenommenen Prüfungen. Aufgrund des geltenden Persönlichkeitsschutzes könnten keine näheren Angaben zu den genannten Personen gemacht werden, teilt Florian Schumann mit.
Fehlbeträge im vier- bis fünfstelligen Bereich
Nachdem konkrete Hinweise beim Ordinariat eingegangen waren, hatte der Rechnungshof der Erzdiözese 2017 die Finanzen der Seelsorgeeinheit über den Zeitraum von Januar 2015, als die Kirchengemeinde Bonndorf-Wutach offiziell gegründet wurde, bis Dezember 2017 geprüft. Laut Information der Pressestelle des Ordinariats habe es dabei Unstimmigkeiten im vier- bis fünfstelligen Bereich gegeben. Aufgrund besonderer Umstände vor Ort habe man Beträge meist nicht konkret ermitteln, sondern lediglich schätzen oder hochrechnen können.
Etwas genauer wird der entstandene Schaden in einer Stellungnahme des Pfarrgemeinderats vom 18. Dezember beziffert. Darin werden fehlende Klingelbeuteleinnahmen, Spenden nach Taufen, Trauungen oder Beerdigungen, Messstipendien, Auslagenerstattungen der Erstkommunikanten sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Opferkerzen aufgeführt. Bis zur nun erfolgten Anzeige wurden aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechtes von offizieller Seite keine Namen genannt, wer für die Fehlbeträge verantwortlich sein könnte.
Die Seelsorgeeinheit
- Die Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach zählt 4850 Katholiken. Leiter ist seit März 2018 Pfarrer Fabian Schneider. Er löste Pfarrer Michael Hipp ab, der zuvor die Leitung innehatte und Ende Februar zur Seelsorgeeinheit Wollmatingen-Allensbach wechselte. Pfarrer Eckart Kopp, der seit 1. September 2000 in Bonndorf-Wutach wirkt, unterstützt Fabian Schneider „in solidum“.
- Pfarrgemeinderat: Vorsitzender Marco Johner, Thomas Weishaar, Ingeborg Götz, Alissa Zeien, Tamara Tietz, Melanie Mutter, Rolf Gantert, Kerstin Stegerer, Harald Müller, Udo Huber, Nadine Zimmermann, Ulrike Krause, Bruno Morath, Thomas Troll und Hilda Woll.
- Stiftungsrat: Marco Johner, Harald Müller, Melanie Mutter, Udo Huber, Bruno Morath und Thomas Troll. Vorsitzender ist seit März kraft Amtes Pfarrer Fabian Schneider. Der Stiftungsrat ist für Vermögens- und Personalverwaltung verantwortlich, ebenso für die Einhaltung der vorab durch den Pfarrgemeinderat abgesegneten Finanzpläne. Jede Kirchengemeinde muss außer ihrer Stellung im Kirchenrecht auch über eine Rechtspersönlichkeit im Bereich des staatlichen Rechts verfügen. Sie könnte sonst nicht im juristischen Sinne handeln.