Außer einer Ehrenamtsbeauftragten schreibt die Kirchengemeinde nun auch eine Stelle für Kinder- und Jugendarbeit aus. Beschreiten Sie mit der Schaffung dieser Stellen neue Wege?
Gewünscht war eigentlich die Mitwirkung eines Gemeindereferenten. Viermal wurde diese Stelle seit November 2018 ausgeschrieben, die einzige Interessentin sagte letztendlich wieder ab. Das war frustrierend. Nun will auch unsere Seelsorgeeinheit von der Möglichkeit profitieren, dass Mitarbeiter ohne theologische Ausbildung, bestimmte Aufgaben übernehmen können. Das kann mit unbefristeten Stellen in Form eines „multiprofessionellen Teams“ oder aber vorübergehend und projektbezogenen sein. Dabei geht es nicht nur darum, mich zu entlasten. Vielmehr ist es von Vorteil, wenn verschiedene Persönlichkeiten und Arbeitsweisen in der Gemeinde mitwirken.
Wird also die Stelle des Gemeindereferenten nicht mehr besetzt?
Ja. Wir haben jetzt eine 30-Prozent-Stelle für die Koordination des Ehrenamts, weitere 30 Prozent für Kinder- und Jugendarbeit. Ich könnte mir vorstellen, die restlichen 40 Prozent, die uns noch zur Verfügung stehen, projektbezogen zu besetzen. Trotz allem bleibt aber ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde wichtig.
Erhoffen Sie sich durch die Besetzung der neuen Stellen auch in weiteren Bereichen der Gemeinde eine Wiederbelebung?
Ja. Es ist wichtig, Neues aufzubauen. In der Vergangenheit ist viel kaputt gegangen in Bonndorf. Die Gemeinde hat viele gute Leute verloren, die nichts mehr für die Kirche tun. Das ist äußerst schade. Zwar haben sich die Zeiten geändert und gerade in der Kinder- und Jugendarbeit könnte es vor dem Hintergrund der vielen anderen Angebote schwierig sein, überhaupt Kinder für ein aktives Gemeindeleben zu gewinnen. Auch die Seniorenarbeit, die momentan nur noch von der Kfd getragen wird, oder der Bildungsauftrag sind Aufgaben, derer wir uns annehmen sollten. Einen starken Akzent möchte ich jedoch vor allem im karitativen Bereich setzen. Wir müssen die Ränder der Gesellschaft im Blick haben. Menschen, die in Not geraten sind, empfinden oft Scham und müssen hohe Hürden überwinden, um Hilfe zu bitten. Diese Themen müssen wir verfolgen. Das wurde auch bei der jüngsten Klausur des Pfarrgemeinderates thematisiert.
Halten Sie es für denkbar, dass eine etwaige Aufwandsentschädigung, etwa für ehrenamtliche Katecheten bei der Kommunion- oder Firmvorbereitung, zur Folge haben könnte, dass mehr Menschen bereit wären, sich einzubringen?
Das ist und war schon immer ein großes Spannungsfeld. Ehrenamtliches Engagement hat den Vorteil, dass man nicht weisungsgebunden ist. Bei hauptamtlichen Mitarbeitern ist das anders. Wir müssen generell aufpassen, dass wir das Ehrenamt nicht kaputt machen. Und, wo würde man die Grenzen ziehen? Pfarrgemeinde- und Stiftungsräte engagieren sich auch ehrenamtlich. Die dürfen wir gar nicht bezahlen. Man darf bei allem aber auch ein bestimmtes Maß an Engagement erwarten, wenn Eltern möchten, dass ihr Kind zur Erstkommunion geht. Zumal es zutiefst christlich ist, etwas für andere Menschen zu tun, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Grundsätzlich könnte man das trotzdem mal im Pfarrgemeinderat besprechen.
Ist die Besetzung der neuen Stellen aus kirchenmoralischer Sicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
Im Vordergrund steht die Frage, was für die jeweilige Tätigkeit relevant ist. Wir brauchen Mitarbeiter, die für ihre jeweilige Aufgabe geeignet sind. In der Kinder- und Jugendarbeit ist vor allem wichtig, dass man gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen kann.
Zur Person und Lage
Pfarrer Fabian Schneider ist seit Februar 2018 Leiter der Kirchengemeinde mit rund 4000 Katholiken. Seit Januar 2019 arbeitet Fabian Schneider allein.
Gemeindereferent: Seit dem Weggang von Pastoralreferent Benno Thiedmann 2014 ist die Stelle des Gemeindereferenten in der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach unbesetzt. Für die Neubesetzung gilt die Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst der Erzdiözese Freiburg. Diese sieht nach Informationen der Erzdiözese unter anderem vor, dass grundsätzlich keine Einstellung erfolgen kann, wenn Bewerber die Mindestidentifikation mit Zielen, Aufgaben und Werten der jeweiligen katholischen Einrichtung nicht erfüllen können und sich bewusst und willentlich von der katholischen Kirche distanzieren. Man müsse zwar nicht für jeden Dienst in der katholischen Kirche katholisch sein, dürfe deren Werte nicht ablehnen. Bei Wiederverheirateten und Geschiedenen sei es in Einzelfallentscheidungen ebenfalls von der Art der konkreten Funktion abhängig, ob ein Arbeitsverhältnis möglich ist.