Vor Herausforderungen stellt das Kultusministerium die Schulen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien: Tägliche Testung der Schüler in der ersten Schulwoche sollen helfen, die Coronavirus-Verbreitung einzudämmen. Felix Lehr, Leiter des Bildungszentrums Bonndorf (BZB), sieht das BZB infrastrukturell gut gerüstet. Unterrichtszeitverluste können in vertretbaren Rahmen gehalten werden. Weitere Schulimpfungen wie bereits Ende September erfolgt, seien derzeit nicht geplant.
Schnelltests
Das Vorgehen wird in einem landesweit gültigen Schreiben an die Schulen „Zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien“ (5. Januar 2022) nach Vorgabe des Kultusministeriums inhaltlich erläutert.
Das BZB sei infrastrukturell – also personell und die Testkapazitäten betreffend – gewappnet für die einwöchige, tägliche Testpflicht. Die angeleiteten Selbsttestungen wurden vor den Weihnachtsferien bereits viele Wochen im BZB durchgeführt, erläuterte Felix Lehr auf Anfrage. Daher bestehe bei Schülern und Lehrkräften bereits Routine und stelle in der Frage der Organisation für das BZB keine Herausforderung dar. Tägliche Testungen habe es bereits auch schon vor den Ferien gegeben, falls ein positiver Fall in einer Klasse aufgetreten war. Diese Regel gelte unverändert weiter. Von der Stadt Bonndorf werde das BZB in ausreichender Zahl mit Schnelltests versorgt.
Die BZB-Strukturen zur Testung sind also aufgebaut. Schüler testen sich in den Klassenzimmern, die Lehrkräfte vor Dienstbeginn, erläuterte Felix Lehr. Getestet werde im Klassenverband. Die Testdurchführung benötige natürlich Zeit, die dann nicht mehr für den eigentlichen Unterricht zur Verfügung stehe, gesteht Felix Lehr im Gespräch ein.
Allerdings haben alle Beteiligte darin mittlerweile große Routine, sodass sich die Zeit für die Testdurchführung auf ein Minimum reduziere. So werde beispielsweise während der 15-minütigen Wartezeit auf das Testergebnis bereits mit dem Unterricht begonnen.
Das Kultusministerium schränkt in dem Schreiben „Zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien“ die Ausnahmen zum Testangebot und zur Testpflicht ein: Diese Ausnahmen gelten nur noch für Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) sowie für Genesene mit mindestens einer Impfung. Für das BZB sei also festgelegt, so Felix Lehr: Wer sich von der Testpflicht befreien lassen möchte, legt einen Nachweis im Sekretariat vor. In den Testunterlagen werde das entsprechend vermerkt.
Felix Lehr ist froh über die Resonanz auf die Testpflicht am BZB: Alle kommen der Testpflicht nach oder haben sich durch einen gültigen Nachweis davon befreien lassen. Grundsätzlich gelte: Sollten sich Personen nicht testen lassen wollen, ereile diese ein schulisches Betretungsverbot, so Felix Lehr. Bei Schülern stelle dies dann eine Schulbesuchspflichtverletzung dar, welche entsprechend verfolgt werden würde.
Doch nicht nur geimpfte Personen unterliegen in diesen Tagen der Testpflicht, auch Ungeimpfte müssen sich testen lassen, erläutert Felix Lehr. Konkrete Zahlen über ungeimpfte Personen am BZB dürfe er allerdings aus Datenschutzgründen und wegen der Sensibilität des Themas nicht nennen.
Schwerpunktschule Impfen
Wie sieht es mit Felix Lehrs Vorstoß aus, am BZB eine Schwerpunktschule Impfen einrichten zu dürfen? Felix Lehr: „Mit dem Landratsamt Waldshut haben Gespräche stattgefunden. Weitere Schulimpfungen, wie am BZB bereits Ende September geschehen, können bedarfsorientiert erfolgen.“ Aus Gesprächen mit Schülern und Eltern habe die Schulleitung allerdings die Rückmeldung erhalten, dass das aktuelle Impfangebot über die Hausärzte oder das Mini-Impfzentrum in Bonndorf derzeit ausreichend sei und diejenigen einen Termin erhalten, die ein Impfangebot wahrnehmen möchten. Daher sei eine erneute Impfaktion im Bildungszentrum aktuell nicht geplant.