Ibach – Eine der Bürgerinitiative „Verantwortungsvoller Mobilfunk südlichster Schwarzwald“ angehörende Bürgerin von Ibach hat einen Einwohnerantrag zu einer funkfreien Zone in der Gemeinde gestellt. Über die Zulässigkeit und Behandlung berät der Gemeinderat am Mittwoch, 21. Februar. In diesem Antrag fordert die Bürgerin die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit „besonderem Nutzungszweck“ und fordert gegebenenfalls eine Veränderungssperre.

In ihrer Begründung weist die Antragstellerin auf Menschen hin, die ihren Worten nach aufgrund von Belastung durch Funkstrahlen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und sich daher eigens in dem bisher funkfreien Gebiet im Lindauer Tal angesiedelt haben. Weiter heißt es dort, „solange Bund und Land keine Schutzzonen einrichten, wäre es widersinnig und inhuman, die ‚letzten Funklöcher‘ in Gemeinden, wo Menschen bereits Schutz gefunden haben, zu schließen“. In einer Anlage zur rechtlichen Begründung des Antrags wird der Technik-Folgenausschuss des Bundestages zitiert: „Schutzzonen und Handyverbote sind in Betracht zu ziehen“. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gemeinden das Recht zugesteht, in ihrer Bauleitplanung mobilfunkfreie Zonen zu schaffen. Ebenso könnten höherrangige Naturschutzinteressen wie strahlenfreie Beobachtungs- und Vergleichsflächen, so die Begründung weiter, geltend gemacht werden.

Betont wird in dem Antrag, dass es nicht einer Festsetzung im Flächennutzungsplan bedarf, dass damit nicht die Nutzung des ehemaligen Rundfunksenders in Oberibach für den Mobilfunk unterbunden werden soll und dass die Schaffung einer mobilfunkfreien Zone einhergehen soll mit einer gleichzeitigen lückenlosen Anbindung des betroffenen Gebietes an das Glasfasernetz. Der Antrag schlägt ferner vor, für den etwa zur Hälfte Naturschutz- und FFH-Flächen umfassenden Schutzbereich einen Förderantrag an das Biosphärengebiet zu stellen, um Flora und Fauna in funkstrahlenfreier Umgebung zu erforschen, und lädt auch wissenschaftliche Institutionen wie die Universität Freiburg oder die Forstliche Versuchsanstalt dazu ein.

Formal ist ein Einwohnerantrag auf einfache Weise zu stellen. Damit wird lediglich beantragt, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt, für die er allerdings auch zuständig sein muss. Der Antrag muss von mindestens drei Prozent der Einwohner unterzeichnet sein. Im Paragraph 20b der Gemeindeordnung heißt es: „Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet der Gemeinderat. Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln; er hat hierbei die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags zu hören.“

Der Antrag wurde schriftlich und mit Unterschriften von 18 Einwohnern eingereicht, sodass diese Kriterien erfüllt sind, sagte Bürgermeister Helmut Kaiser. Auch der Antragsinhalt sei hinreichend bestimmt, formell sind somit alle Anforderungen auf Zulässigkeit des Antrags erfüllt. Was indes die Zuständigkeit des Gemeinderates anbelangt, so sei die gesetzlich geforderte Voraussetzung des örtlichen Wirkungskreises insoweit fraglich, als die Ausgestaltung des Mobilfunknetzes ein überörtliches Thema darstellt, welches nicht nur die Gemeinde Ibach betrifft und damit nicht in deren eigentlicher Entscheidungsbefugnis liegt. Ein örtlicher Bezug sei immerhin durch die örtliche Bauleitplanung gegeben.

Die ehemalige SWR-Sendeanlage im Bereich Oberibach wurde seitens der Gemeinde bereits als Alternative vorgeschlagen. Die Erstellung des geforderten Bebauungsplanes könnte als unzulässige Verhinderungsplanung eingestuft werden, so Kaiser, hinzu komme, dass eine entsprechende Planung ohne die Bereitschaft der Nachbargemeinden, eine entsprechende Planung ebenfalls in Gang zu setzen, keinen Sinn ergäbe. Ibachs Bürgermeister Kaiser betont, die übergeordneten Behörden hätten bezüglich der Inhalte des vorliegenden Antrags noch keine Erfahrungen, zumindest also sollten das Baurechtsamt sowie weitere Behörden bezüglich weitergehender Schritte zur Erstellung eines Bebauungsplanes einbezogen werden, sollte der Gemeinderat diesen Schritt befürworten. Das Landratsamt jedenfalls denke, dass eine Flächennutzungsplanänderung unumgänglich wäre, gibt Helmut Kaiser wieder. Zumindest würde das für eine touristische Nutzung einer „Weißen Zone Lindauer Tal“ gelten, wie dies auch immer wieder als Argument angeführt wird, erläutert Kaiser. Breitbandversorgung sei zwar gegeben, derzeit aber existieren dort seines Wissens nach keine touristischen Angebote.