Dachsberg – Seit 15. Januar ist die Feuerwehrabteilung Dachsberg Süd in Vogelbach einsatzbereit. Um die Eigenanteile am Bau des Feuerwehrgerätehauses in Vogelbach sowie des zugehörigen neuen Fahrzeugs finanzieren zu können, möchte die Gemeinde Dachsberg die mittlerweile für die Feuerwehr nicht mehr genutzten Gebäude in Inner-Urberg und Hierbach verkaufen. Dies entschied der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Das im Bauhofgebäude in Finsterlingen untergebrachte ehemalige Feuerwehrgerätehaus der Abteilung Süd wird dem beengten Platz des Bauhofs zugeschlagen.
Die genannten Eigenanteile belaufen sich für das Feuerwehrgerätehaus auf geschätzte 358.000 Euro. Für das Fahrzeug sind es noch einmal rund 234.000¦Euro. Die Verkäufe der Feuerwehrgerätehäuser in Urberg und Hierbach bedeuten zwar lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein. Aber dadurch werden die Belastungen der Rücklagen verringert. Außerdem könnte durch den Verkauf die wirtschaftliche Belastung der Gemeinde durch Unterhalt und Betrieb der Gebäude verringert werden.
Das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Urberg wurde bereits durch die Zusammenlegung der Abteilungen Nord I und II im Jahr 2021 frei. Es liegt am Brunnenweg mitten im Ortsteil Inner-Urberg und besteht aus einer im Jahr 1969 gebauten Doppelgarage mit Dachboden von rund 50 Quadratmetern Grundfläche und einem Grundstück von ungefähr 100 Quadratmetern. Die Erschließung mit Wasser, Abwasser und Strom ist vorhanden, das Grundstück soll noch leicht angepasst werden.
Ebenso verhält es sich mit dem als Feuerwehrgerätehaus genutzten Anbau in Hierbach unterhalb der Kirche an der Paradiesstraße 6. Diese Garage mit Dachgeschoss stammt aus dem Jahr 1910, wurde ursprünglich als Rathausanbau an das damalige Schulgebäude errichtet und hat eine Grundfläche von 90 Quadratmetern sowie eine Grundstücksfläche von 240 Quadratmetern.
Der Richtpreis für die Objekte wurde nach dem aktuellen Verkehrswert auf 40.000 Euro für Urberg und auf 72.000¦Euro für Hierbach festgelegt. Angebote möglicher Käufer sollten nach Möglichkeit bis zum 26. Februar bei der Gemeinde eingegangen sein. Im Liegenschaftskataster ist eine Nutzung beider Grundstücke für „öffentliche Zwecke“ ausgewiesen, weshalb die Nutzungsmöglichkeiten beim Landkreis abgeklärt werden müssten.
Für die beiden ebenfalls in der Gemeinderatssitzung behandelten Bauvorhaben in Urberg und Hierbach erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis. In beiden Fällen wird indes eine wasserrechtliche Genehmigung nötig, da die Bauvorhaben in einem Wasserschutzgebiet Zone drei und Zone zwei liegen. In Urberg muss der Eigentümer zudem darauf achten, dass der über das Grundstück führende Abwasserkanal zugänglich bleibt.