Ibach - Wenn der Piepser ruft, eilen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr bei jeder Tages- und Nachtzeit zum Einsatzort. Manchmal sind es Täuschungsalarme, und die Feuerwehrleute können schnell wieder einrücken. Besondere Erfahrungen hat die Feuerwehr Ibach gemacht: Sie wurde zwar zu einem echten Einsatz alarmiert – doch der Einsatzort hatte mit der kleinen Gemeinde gar nichts zu tun. Zwei solche Irrtümer seien dem Landratsamt im Bereich Ibach/Dachsberg bekannt, sagt Julia Fohmann-Gerber vom Landratsamt.
Wie es dazu kommen kann? „In beiden Fällen wurde die Feuerwehr über einen sogenannten TPS-eCall-Dienst alarmiert“, sagt sie. Bei den Diensten – die Abkürzung steht für „Third Party Service“ komme eine Unfallmeldung eines Fahrzeuges immer zuerst bei einer Zentrale des Autoherstellers an. Diese Zentrale suche dann die zuständige Leitstelle anhand der GPS-Koordinaten und melde das Ereignis. Dort könne es dann zu Fehlern kommen.
Anders sehe es beim eigentlichen „e-Call“ aus, der staatlich geregelt sei. Der komme direkt in der Integrierten Leitstelle an. Dort sehe der Disponent über ein spezielles Modul am Rechner neben der Position das Fahrzeugkennzeichen, den Fahrzeughersteller, die Antriebsart, wie viele Personen im Auto saßen und sogar, ob Airbags ausgelöst haben. Auch ein Sprechkontakt ins Auto werde hergestellt, der eine herkömmliche Notrufabfrage ermöglicht.
„Es handelt sich daher eigentlich um die augenscheinlich bessere Lösung, weil es auch keine Zeitverzögerung gibt“, sagt Fohmann-Gerber mit Blick auf den Umweg beim TPS-System über die Zentrale des Autoherstellers. Der Kunde könne in der Regel entscheiden, ob er den TPS-e-Call oder den staatlich geregelten e-Call nutzen möchte.
Ob aber im Falle der beiden Alarmierungen in Ibach Irrtümer in der Zentrale eines Autoherstellers der Grund war, sei unklar. „Zu vermuten ist ein technisches Problem beim Übertragen der Koordinaten“, sagt Julia Fohmann-Gerber. Tatsächlich komme das aber eher selten vor, sie betont: „Die Einsätze, bei denen alles richtig abläuft, überwiegen bei Weitem.“
Kosten entstehen aber dennoch: Treibstoff wird verbraucht, und eventuell muss auch der Arbeitgeber entschädigt werden, dem sein Mitarbeiter für eine gewisse Zeit nicht zur Verfügung stand. Wer also zahlen muss, sei im Feuerwehrgesetz geregelt: Wird der Einsatz durch einen e-Call ausgelöst, obwohl keine lebensbedrohliche Situation vorlag, bei der technische Hilfe hätte geleistet werden müssen, trage der Fahrzeughalter die Kosten.
Kreisbrandmeister Dominik Rotzinger ist von dem System dennoch überzeugt: Durch das automatische Notrufsystem e-Call werde viel Zeit gespart. Die Einsatzkräfte könnten schneller am richtigen Notfallort sein.