Häusern – Die Gemeinde Häusern wird in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee zwei Alternativgrundstücke vorschlagen. Darin ist sich der Gemeinderat einig. Der Entwurf der Teilfortschreibung hatte ein Vorranggebiet mit einer Fläche von drei Hektar auf einem Privatgrundstück im Bereich Obere Klemme vorgesehen. Damit waren die Räte nicht einverstanden, wie sich schon Anfang des Monats zeigte, als vorgesehene Vorranggebiet für Freiflächen-Photovoltaik im Gemeinderat zur Diskussion stand.
Bürgermeister Thomas Kaiser hatte sich dafür ausgesprochen, das Vorranggebiet nicht auf einem Privatgrundstück, sondern auf Gemeindefläche auszuweisen. Dies befürworte er nicht nur in Hinblick auf die finanziellen Vorteile, sondern auch, um Herr der Lage zu bleiben. In der jüngsten Sitzung stand nun die Festlegung von gemeindeeigenen Grundstücken, die man als Vorranggebiete vorschlagen will, an. Drei Hektar müsse man zusammenbringen, so Kaiser.
Er brachte ein Grundstück im Welschlehen von rund 2,3 Hektar ins Gespräch. Weitere Grundstücke im Bereich Naturfreundehaus und Wasserschloss wurden angesprochen, dort wurden aber Bedenken wegen eventueller Biotope geäußert. Patrick Bühler erklärte, er sei strikt dagegen, Photovoltaikanlagen in die wertvolle Landschaft zu setzen und den Tourismus zu stören. Das von ihm vorgeschlagene Alternativgebiet bezeichnete Kaiser wegen der Steillage aber als nicht ganz ideal.
Gegen ein weiteres Grundstück am Giesbach wandte Frederick Aich ein, das Aufstellen von Photovoltaikanlagen mache die Bejagung in diesem Bereich unmöglich. Man einigte sich letztlich auf Grundstücke unterhalb der Kläranlage und im Welschlehen mit einer Fläche von insgesamt rund vier Hektar, die man dem Regionalverband als Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vorschlagen will. Bis zum 11. Oktober hat die Gemeinde Zeit für eine Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens.