Ein 35-jähriger Mann ist am Dienstag an schweren Stichverletzungen gestorben. Vorausgegangen war wohl laut Polizei ein gewaltsamer Streit mit seinem Nachbarn, der ebenfalls mit Messerstichen verletzt wurde: Im Fall des tödlich endeten Nachbarschaftsstreits in Herrischried dauern die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei an.

Was sich genau am Morgen des Freitag, 10. Februar, in dem Mehrfamilienhaus in Wehrhalden zugetragen hat? Vieles bleibt bislang im Dunkeln.

Streit in Herrischried: Was war passiert?

Laut Polizei kam es zwischen einem 35-jährigen und einem 41-jährigen Bewohner des Mehrfamilienhauses zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der beide Männer mit Stichverletzungen erlitten. Der Jüngere der beiden musste schwerverletzt mit dem Rettungshubschrauber in einer Freiburger Klinik gebracht werden, wo er drei Tage später seinen Verletzungen erlegen ist. 

Eine 41-jährige Person wurde ambulant in einem Krankenhaus versorgt. Bei beiden Beteiligten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige, so die Polizei. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Tödlicher Nachbarschaftsstreit: Wie wird ermittelt?

Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Rahel Diers auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, wurden bereits zahlreiche Nachbarn als Zeugen befragt, umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen an der Tatörtlichkeit durch die Kriminaltechnik durchgeführt sowie Tatwaffen sichergestellt.

Außerdem wurde die verstorbene Person der Rechtsmedizin überführt. „Zu den genauen Hintergründen der Tat sowie zu dem Tatablauf dauern die Ermittlungen an“, so Diers. Wie lange diese dauern werden, ist offen. „Die Ermittlungen befinden sich noch am Anfang.“

Wird gegen den 41-Jährigen ermittelt?

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft ermittelt, teilt die Behörde nicht mit. Allerdings droht dem 41-jährigen Verletzten nach Auskunft der Pressesprecherin derzeit keine Untersuchungshaft.

„Ein dringender Tatverdacht besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht, weshalb kein Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls durch die Staatsanwaltschaft gestellt wurde“, so Rahel Diers.

Was bedeutet „dringender Tatverdacht“?

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Der dringende Tatverdacht ist – neben anderen Umständen – eine der Voraussetzungen für einen Untersuchungshaftbefehl.

Er zielt also lediglich auf die Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung ab. Damit unterscheidet sich der „dringende Tatverdacht“ im Strafprozessrecht vom „hinreichenden Tatverdacht“, der für die spätere Anklageerhebung maßgeblich ist. Dieser liegt nur dann vor, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters wegen der Tat wahrscheinlich ist.

Warum gibt es keinen Tatverdacht?

Um einen „dringenden Tatverdacht“ zu begründen, reichen bloße Vermutungen nicht aus. Allerdings gibt es nach Angeben der Polizei nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keinen dritten Beteiligten.

„Nach den bisherigen Erkenntnissen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der erste Angriff von dem Verstorbenen ausging“, so die Staatsanwältin ohne auf Details einzugehen oder dies juristisch zu bewerten.

Allerdings würde nach dem Strafprozessrecht eine Notwehrhandlung als Rechtfertigungsgrund den dringenden Tatverdacht beseitigen. Ob dies im vorliegenden Fall so ist, müssen aber die weiteren Ermittlungen zeigen.

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