Ulrike Spiegelhalter

Auf Widerstand bei den Bürgern des Ortsteiles Tiefenhäusern stößt ein Bauantrag des Mobilfunknetzbetreibers Vodafone. Das Unternehmen will eine Funksende- und Empfangsanlage auf einem Privatgrundstück gegenüber dem Hochbehälter des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung in Tiefenhäusern errichten (wir berichteten).

Interessengemeinschaft Funkmast

Der Sprecher der „Interessengemeinschaft Funkmast“, Oswald Matt, hatte bereits in der Ratssitzung Mitte November die Gründe für die Ablehnung dieses Bauprojektes formuliert. Obwohl die Behandlung dieses Bauantrages nicht auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatsitzung stand, nutzte Matt die Bürgerfrageviertalstunde, um zunächst den Gemeinderäten und Bürgermeister Sebastian Stiegeler dafür zu danken, dass sie sich dem Anliegen der Tiefenhäusener Bürger annehmen. Stiegeler hatte am vergangenen Freitag ein Gespräch mit einigen Vertretern geführt.

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Matt machte deutlich, dass die Bürger von Tiefenhäusern nicht grundsätzlich gegen Mobilfunk seien. „Wir möchten nicht in die Steinzeit zurück, halten aber eine Netzabdeckung für die telefonische Erreichbarkeit als ausreichend und diese wird in Europa mit dem Mobilfunkstandart 4 G völlig ausreichend abgedeckt, dazu braucht es keine 5G-Technologie“, sagte er. Die Bürger wollten, so Matt, die Gemeinde bei der Suche nach einem vertretbaren Standort unterstützen.

Im Weiteren stellte der Sprecher der Interessengemeinschaft, Oswald Matt, die Frage nach einem objektiven Standortgutachten für den geplanten Standort Stutz, zudem forderte er bei der Entscheidung über den Vodafone-Bauantrag die Hinzuziehung des Experten der Interessengemeinschaft.

Kein unabhängiges Gutachten

Der Bürgermeister verwies darauf, dass es kein unabhängiges Standortgutachten gäbe, dieses sei im Zusammenhang mit dem Bauantrag von Vodafone in Auftrag gegeben worden. Er wolle auf das offene und ehrliche Gespräch mit Gegnern des Bauantrages aufbauen und an einer Lösung mitarbeiten. Stiegeler sah hier vor allem ein zeitliches Problem, denn über den Bauantrag müsse bereits in der nächsten Sitzung am 14. Dezember entschieden werden.

Fraglich sei, ob es gelingen werde, diese Entscheidung hinauszuzögern, denn das Bauvorhaben gelte im Sinne der Bauordnung als privilegiert. Lehne die Gemeinde den Bau ab, werde das Baurechtsamt beim Landratsamt in Waldshut bei der Gemeinde nachfragen und gegebenenfalls selbst entscheiden. Der Gemeinderat werde sich seine Entscheidung sicher nicht leichtmachen, denn niemand wolle die Gesundheit der Bürger aufs Spiel setzen, sagte Bürgermeister Sebastian Stiegeler.