Auf der Schweizer Rheinseite beim Kraftwerk Rheinau (ZH) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren vom Hauptwehr bis zur Bootsanlegestelle Rheingasse ohne Bewilligung angeln. Auf der gegenüberliegenden deutschen Seite ist es den Jestetter Sportfischern anscheinend verboten. Im Zuge der Reibereien um das Waldfahrverbot zum Los 1 wurden die Jestetter Fischer auf zwei identische Angelverbotsschilder beim Kraftwerk Rheinau aufmerksam.

Beim Kraftwerk Rheinau ist das Fischen auf Schweizer Seite im Gegensatz zum deutschen Rheinufer klar geregelt. Jugendliche bis 18 Jahre ...
Beim Kraftwerk Rheinau ist das Fischen auf Schweizer Seite im Gegensatz zum deutschen Rheinufer klar geregelt. Jugendliche bis 18 Jahre brauchen dort nicht einmal eine Bewilligung dafür. | Bild: Thomas Güntert

Ein Schild stammte angeblich von der Finanzdirektion Zürich, ein weiteres aus dem Jahr 1957 vom Landratsamt Waldshut. Nachdem die Verbotstafeln einige Zeit verschwunden waren, wurden sie in diesem Jahr wieder erneuert. Die Schilder weisen auf ein Uferfischereiverbot hin, das sich auf einen rund 50 Meter langen Bereich unmittelbar am Rheinauer Hauptwehr bezieht. „Die Verbotstafeln wurden willkürlich aufgestellt“, schimpfte der Jestetter Fischer Richard Massler. Sein Fischerkollege Dieter Stammherr merkte an, dass bis ans Wehr geangelt werden dürfe, wenn keine Fischtreppe vorhanden ist.

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Eine Nachfrage bei der Finanzdirektion Zürich ergab, dass die Fischerei bei der Baudirektion Zürich angesiedelt ist. „Woher die Verbotsschilder stammen und wer sie angebracht hat, entzieht sich unserer Kenntnis“, sagte Wolfgang Bollack, Mediensprecher der Baudirektion, und veranlasste die Entfernung des Schildes. „Auf deutscher Seite gelten selbstverständlich die Anordnungen der deutschen Behörden“, betonte Bollack.

Unbeabsichtigt entfernt

Zur Freude der Jestetter Fischer waren tags darauf beide Verbotstafeln verschwunden. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass die mit der Demontage beauftragte Person versehentlich beide Schilder entfernt hatte, auch das vom Landratsamt Waldshut. Zum Verdruss der Jestetter Fischer hing das deutsche Verbotsschild am nächsten Tag wieder.

Das sagt das Regierungspräsidium

Auf Anfrage an das Regierungspräsidium Freiburg vermutete Gerhard Bartl von der Fischereiverwaltung, dass das deutsche Schild auf eine Rechtsgrundlage aus den 1950er Jahren basiert und vom Landratsamt Waldshut nur erneuert worden ist. Mittlerweile hätten sich die Verhältnisse in Deutschland verändert. „Das Landratsamt Waldshut ist für die Fischerei überhaupt nicht zuständig“, sagte Bartl.

Die Vorgaben

Der Fischereireferent erklärte, dass man gewisse Bereiche für die Fischerei durchaus ausschließen kann. Nach dem deutschen Fischereirecht gilt oberhalb und unterhalb von Fischtreppen generell ein Fischereiverbot, ohne dass man es ausweisen muss. Wenn besondere Gründe bestehen und es sinnvoll ist, kann die Fischereibehörde bestimmte Zonen von der Fischerei ausnehmen. „Über solche Verbotszonen darf nur die Fischereibehörde verfügen, beim Kraftwerk Rheinau haben wir das aber nicht gemacht“, betonte Bartl. Die Fischer warten nun darauf, dass die Verbotstafel abgehängt wird.