Jestetten Niederschlags- und Abwasserkosten, genauer: die Überdeckung und Unterdeckung der Gebühren, hat den Jestetter Gemeinderat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschäftigt. Rechnungsamtsleiter Thomas Metzger erörterte die Situation. Laut Vorgabe darf aus dem Geschäft mit Wasser und Abwasser kein Gewinn erzielt werden. Es muss Kostendeckung erreicht werden. Die Gemeinde hat einige Jahre Zeit, mit Überschüssen aus der Abwasserbeseitigung zu arbeiten. Die Zahlen müssen jährlich überprüft werden. Überschüsse müssen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden.

Unterdeckungen können mit Überdeckungen verrechnet werden. 2024 ergab sich beim Schmutzwasser eine Unterdeckung, die mit den Überdeckungen von 2021 und 2023 ausgeglichen wurde. Die Verschlechterung 2024 wurde durch höhere Ausgaben und gleichbleibende Abwassergebühren verursacht. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, 2026 die Unterdeckung der Schmutzwassergebühren von 2024 mit den Überdeckungen von 2021 und teilweise von 2023 zu verrechnen. Die Überdeckung aus den Niederschlagswassergebühren bleibt stehen. Für die Einwohner bedeutet das, dass die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren 2026 nicht steigen.

Bürgermeister Dominic Böhler erörterte außerdem die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die von 2012 stammende Satzung wurde als nicht mehr zeitgemäß betrachtet, die Entschädigungssätze als anpassungswürdig eingestuft. In der neuen Satzung ist eine Monatspauschale für Gemeinderäte, zusätzlich zum Sitzungsgeld, vorgesehen. Der Durchschnittsstundensatz von 9 Euro für ehrenamtliche Tätigkeit wird auf 11 Euro erhöht, die Tagespauschale auf 80 Euro gedeckelt. Die Vergütung bei Wahlen wurde entsprechend der aktuellen Handhabung aufgenommen. Vor- und Nachbereitungszeiten von einer halben Stunde wurden gestrichen. Die Satzung orientiert sich an der Mustersatzung. Der Gemeinderat beschloss die Änderung einstimmig. Die neue Satzung zur Entschädigung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten tritt zum 1.¦September in Kraft.