E- Roller, E-Bikes, Elektroautos – die Palette an batteriebetriebenen Fahrzeugen, die hierzulande auf den Straßen unterwegs sind, ist inzwischen ganz schön bunt geworden. Und seit diesem Sommer ist sie um einen Farbkleks reicher: den E-Scooter. Der E-Scooter sieht ein bisschen so aus, wie die robuste Version des silbernen City-Rollers und fährt, wie es der Name bereits impliziert, ohne Tretkraft per Akku-Antrieb. Damit erreicht der Fahrer eine Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern.
In größeren Städten, wie Basel oder Stuttgart, gehören die E-Scooter schon zum Verkehrsalltag. Nun findet der Trend auch in ländlicheren Gebieten allmählich Anklang. Wir haben mit der Polizei und Händlern darüber gesprochen, auf was man im Umgang mit E-Scootern achten muss.
Wer darf E-Scooter fahren?
Das Fahren mit E-Scootern ist in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Ein E-Scooter ist nicht führerscheinpflichtig.
Eine Helmpflicht gilt für das Fahren von E-Scootern nicht, es sei aber empfehlenswert einen zu tragen betont Polizeisprecher Mathias Albicker.Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Generell gelten für E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr die gleichen Regeln, wie für Radfahrer. Das heißt, sie sollen, wenn möglich, Fahrradwege benutzen und nicht auf dem Gehweg fahren. In Fußgängerzonen, wie in der Bad Säckinger Innenstadt, ist das Fahren mit E-Scootern nicht erlaubt.
Mit Promille auf den E-Scooter?
Bei Alkoholkonsum gelten die selben Regeln, wie für Autofahrer: Ohne Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille, zeigt ein Fahrer Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bei 0,3 Promille. Bei Fahrern unter 21 Jahren liegt er bei 0,0 Promille.
Worauf muss ich als Besitzer eines E-Scooters achten?
E-Scooter sind versicherungspflichtig, aber nicht meldepflichtig. „Die Versicherung muss der Besitzer eines E-Scooters selbst abschließen, eine Betriebserlaubnis muss vom Hersteller ausgestellt werden“, erklärt Albicker. Allerdings ist die Betriebserlaubnis landesabhängig.

Wie Stefan Riedl, Fahrradhändler aus Bad Säckingen erklärt, gelten auch innerhalb der EU landesspezifische Gesetzte. So gelten beispielsweise in Deutschland andere Betriebsvorschriften als in Deutschland. Für die örtlichen Pendler kann Riedl jedoch Entwarnung geben: „Soweit ich weiß, gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland keinen Unterschied.“
Bislang keine Unfälle im Kreis Waldshut
Von den hitzigen Debatten darüber, ob die elektrischen Tretroller in den Städten nun sinnvoll oder doch eher gefährlich sind, ist man aber in der Region aber noch weit entfernt. „Wir sehen hier zwar immer wieder E-Scooter-Fahrer, aber Probleme gibt es aus polizeilicher Sicht nicht“, sagt Albert Zeh, Revierleiter in Bad Säckingen.
Auch über die Grenzen der Trompeterstadt hinaus, haben sich die Nutzer der E-Scooter bislang unauffällig verhalten. „Bis jetzt gab es im Landkreis Waldshut keine Verkehrsunfälle mit E-Scootern“, bestätigte der Polizeisprecher Mathias Albicker auf Nachfrage. Aktenkundig seien bis jetzt nur ein Diebstahl, eine Sachbeschädigung sowie Strafanzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz.
Nutzerzahlen sind noch gering
Dass es im Zusammenhang mit den E-Scootern, die offiziell seit vergangenem Juni in Deutschland zugelassen sind, bislang zu wenig Auffälligkeiten und Ärgernissen gekommen ist, liege wahrscheinlich auch daran, dass die Zahl der Nutzer in der Region überschaubar sei.
„Der riesige Boom ist nicht da, das kann aber noch kommen“, sagt Stefan Riedl, der die E-Scooter in seinem Bad Säckinger Fahrradgeschäft verkauft. Die Zielgruppe bestehe in erster Linie Berufspendler, wie Riedl weiß: „Einige Modelle sind klappbar und können so einfach als Gepäck im Zug mitgenommen werden.“
Es sind also vor allem Privatleute, die am Hochrhein auf E-Scootern unterwegs sind. Anders als in den urbanen Ballungsräumen gibt es hier auch kein App gesteuertes Sharing-System, das von Pendlern ebenso wie von Touristen fleißig genutzt wird.
Bislang sehe man in Bad Säckingen dafür auch noch keinen Bedarf, wie der Umweltbeauftragte der Stadt, Ralf Däubler, und Martina Kupczynski vom Tourismus- und Kulturamt auf Anfrage erläutern. Hier habe zunächst die Einführung des Fahrradverleihsystems Priorität.
Albert Zeh sieht dagegen ganz pragmatische Gründe, weshalb der E-Scooter in der Trompeterstadt kein touristisches Potential hat: „Hier sind überall Kopfsteinpflaster, das ist kein angenehmes Fahren.“