Für Rino Schärrer, Betriebsleiter des Ortsteils Reckingen der Gemeinde Küssaberg, gibt es da die perfekte Lösung: Öffentliche Grillplätze und -hütten, wie die Grillstelle samt Hütte in Reckingen, um die sich Schärrer kümmert.
Elf Garnituren bieten genug Platz für 100 Personen im Außenbereich, in die Hütte passen rund 60 Leute. Hinzu kommt eine freie Fläche für die Kinder zum Spielen und eine Grillstelle, an der man ungestört bis in die Nacht ein Feuer machen kann – Schärrer ist sich sicher: „Das hat man zu Hause nirgends.“
Aufräumen ist nach dem Grillen Pflicht
Abgeschieden und fern von Nachbarn ermöglicht es der Grillplatz zusätzlich noch, auch nach 22 Uhr und der damit verbundenen Nachtruhe mit Musik und lauten Gesprächen vor dem Feuer zu sitzen. „Die Grillstelle ist außerhalb vom Ort, also gibt es dort keine Dezibel-Begrenzung“, sagt Schärrer. Größere Gruppen können also ohne Probleme die Nacht zum Tage machen. Einzige Bedingung: „Um 9 Uhr am nächsten Morgen muss die Hütte sauber und aufgeräumt wieder übergeben werden“, sagt Schärrer.
Probleme mit der Sauberkeit oder mit einer unaufgeräumten Hütte habe es bisher noch nie gegeben. Wer die Hütte bisher nutzte, der gab sie auch in einem ordentlichen Zustand wieder zurück. Dafür können die Nutzer der Reckinger Hütte auch auf den dort vorhandenen Industriegeschirrspüler und das fließende Wasser zurückgreifen.
Grillhütte in Reckingen ist bis November ausgebucht
Dass die Attraktivität von Grillhütten und öffentlichen Grillplätzen hoch ist, zeigt vor allem deren Belegung in der Region. So ist die Grillhütte in Reckingen nach Angaben von Harald Görner vom Bürgerservice der Gemeinde Küssaberg, der für die Vermietung der Hütte zuständig ist, an fast allen Wochenenden bis in den November hinein ausgebucht. "Vor allem freitags bis sonntags ist die Hütte belegt", sagt Görner.
Die Belegung über die Sommermonate hinaus liegt laut Görner maßgeblich daran, dass die Hütte beheizbar ist. Auch die Grillhütte in Gaiß-Waldkirch erfreut sich großer Beliebtheit, wie Florian Tröndle, der für den Grillplatz verantwortlich ist, bestätigt. "Es ist ein ruhiges Plätzchen und für manche in der Mittagspause ein beliebter Treffpunkt. Auch Wanderer grillen hier mal ihre Vesperwurst, das erkennt man am vollen Mülleimer", so Tröndle.
Die Beliebtheit der öffentlichen Grillplätze hat wohl auch zur Folge, dass das Wildgrillen in der Region kein großes Problem ist, wie Konstantin Straub vom Kreisforstamt mitteilt. Denn mal eben überall im Wald den Grill anzünden, gehe natürlich nicht. Straub: "Ausschlaggebend ist die Örtlichkeit. Im Wald und im Abstand von 100 Metern dazu darf nur innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ein Feuer angezündet und unterhalten werden. Außerhalb dieser Bereiche bedarf es einer Genehmigung durch die Forstbehörde. Hier besteht die Gefahr, dass zum Beispiel durch Funkenflug ein Waldbrand entsteht.“
Auch in Parks oder öffentlichen Grünanlagen sei das Grillen ohne Genehmigung nicht erlaubt, sagt Straub und erklärt: „Ist die Grasnarbe in Grünanlagen im Zuge extrem trockener Witterung ausgetrocknet, besteht hier ebenfalls Brandgefahr. Zudem beschädigen simple Einweggrills die Grasnarbe und der Rauch könnte im näheren Umfeld zu einer unerwünschten Geruchsbelästigung führen."
Grillen auf dem Balkon kann je nach Mietvertrag verboten sein
Selbst im heimischen Garten oder auf dem eigenen Balkon kann nicht immer nach Herzenslust gegrillt werden. Dies sei immer eine Frage des Einzelfalls und der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung, erklärt Manuela Rienäcker-Täsch, Rechtsanwältin des Kreismietervereins Waldshut. "Nach diversen Entscheidungen der Gerichte kann das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses vertraglich ganz verboten werden. Wenn dies der Fall ist, kann demjenigen Mieter, welcher das Verbot ignoriert, eine Abmahnung oder sogar eine außerordentliche Kündigung drohen", beschreibt Rienäcker-Täsch die Rechtslage.
Wo eine entsprechende Vereinbarung fehle, spreche jedoch nichts gegen das Grillen, so die Rechtsanwältin. Von ein- bis zweimal im Monat oder nur dreimal im Jahr – da entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Voraussetzung sei jedoch, die Nachbarn nicht zu belästigen, fügt Rienäcker-Täsch hinzu. Denn wenn der Qualm vom Grill direkt in die Wohnung der Nachbarn eindringt, könne dies sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen, warnt die Expertin. Manche Gerichte haben in bestimmten Fällen sogar entschieden, dass die Nachbarn einige Tage vor dem Grillen informiert werden sollten, erzählt Rechtsanwältin Rienäcker-Täsch.

Wer im Zweifel keine Lust auf Ärger mit dem Nachbarn hat, kann einfach auf die ausgewiesenen Grillplätze in der Region ausweichen. Und davon gibt es nicht wenige. So gibt es in Dangstetten zwei Rastplätze, im Waldshuter Wildgehege eine Grillstelle und auch in Weilheim einen Grillplatz, der neben einem Schutzpavillon zusätzlich noch einen schönen Ausblick vom Gupfen bietet. Die Grillplätze sind, im Gegensatz zu den meisten Hütten, frei zugänglich und für Wanderer oder Gruppen, die spontan grillen wollen, auch ohne vorherige Anmeldung nutzbar. Wer aber sicher gehen will, dass er am Wochenende an einer der Stellen grillen kann, sollte bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob die Grillstelle reserviert werden kann. Denn angemeldete Besucher haben Vorrang, sagt Rino Schärrer. Dies gelte sowohl für die von ihm betreute Grillstelle bei der Reckinger Waldhütte als auch für viele andere Grillplätze in der Region.