Susann Duygu-D'Souza

Schwere Unwetter mit Hagelkörnern so groß wie Taubeneier haben am Sonntagabend in Bad Säckingen vor allem an Autos Schäden verursacht. Aber auch Solaranlagen oder Balkonkraftwerke können nach Hagel Schäden davon tragen. Doch wer haftet eigentlich dafür? Fünf Antworten.

1. Wer zahlt den Schaden am Auto?

Bei einem Hagelschaden am Auto handelt es sich laut ADAC um einen Elementarschaden, der durch die Teilkasko beziehungsweise Vollkasko abgedeckt wird. Wichtig ist es, den Schaden zu dokumentieren (Bilder, Zeitpunkt, Ort) und umgehend der Versicherung zu melden. Die übernimmt dann die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Die für die Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung muss selbst getragen werden. Im Übrigen erfolgt keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

2. Wer übernimmt den Schaden an der Solaranlage?

Bei Hagelschäden an einer Solaranlage zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, die Schäden durch Unwetter wie Sturm, Hagel und Blitzschlag abdeckt. Wichtig: Die Solaranlage muss bei der Versicherung angemeldet sein. Aber: Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine entgangenen Einnahmen aufgrund des Schadens ab, jedoch können einige Photovoltaikversicherungen diesen Verlust ersetzen.

3. Was übernehmen Photovoltaikversicherungen?

Es gibt auch spezielle Photovoltaikversicherungen, die umfassenderen Schutz bieten können, einschließlich der Abdeckung von Ertragsausfall und zusätzlichen Kosten bei der Reparatur. Diese Versicherungen können auch Schäden durch andere Gefahren wie Überspannungsschäden oder Diebstahl absichern.

4. Und wer zahlt Schäden bei Balkonkraftwerken?

Für Balkonkraftwerke, die als Teil des Hausrats gelten, übernimmt die Hausratversicherung Schäden durch Hagel, wenn die Anlage fest mit dem Balkon verbunden ist.

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5. Wer übernimmt die Kosten bei einem Schaden am Dach oder Dachfenster?

Schäden an Dachziegeln oder -fenstern übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sind moderne Dachfenster in der Regel hagelsicher. Voraussetzung ist, dass bei der Versicherung Sturm- und Hagelschäden abgedeckt werden, was aber in der Regel zum Standard gehört. Mögliche Kosten können bei einer Selbstbeteiligung anfallen.