Im September 2023 kommt es auf der B34 zwischen Wallbach und Bad Säckingen zu einem tragischen Unfall, als ein alkoholisierter Mann mit seinem Mercedes bei einem Überholmanöver in den Gegenverkehr rauscht. Eine 84-jährige Frau erliegt ihren Verletzungen noch am Unfallort, der Fahrer selbst überlebt schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung vor, wofür er sich nun vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten muss. Gegenstand des ersten Verhandlungstages war der genaue Ablauf des Unfalls, der mit Hilfe von Zeugenaussagen und der Expertise eines sachverständigen Ingenieurs rekonstruiert wurde.

Was war passiert?

Es war der 22. September kurz vor 19 Uhr und es regnete stark. Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne eines grauen Mercedes kam es zum tödlichen Unfall – soweit konnten sich alle Zeugen einigen. In den Detailfragen warfen die Aussagen allerdings erhebliche Fragen auf: Wo genaue begann das Überholmanöver? Mit welcher Geschwindigkeit war der Angeklagte unterwegs? Geriet er vor der Kollision ins Schleudern oder nicht?

Mithilfe aller Aussagen und den Analysen des Unfallorts gelang es dem sachverständigen Ingenieur trotzdem, den Ablauf der Situation zu rekonstruieren. Für ihn steht fest, dass der Angeklagte, der von Öflingen kommend in Richtung Bad Säckingen unterwegs war, innerhalb der Überholverbotszone zum Überholen angesetzt haben muss, was angesichts des Regens, der schlechten Sicht und der leichten Rechtskurve der Fahrbahn grob fahrlässig gewesen sei.

Mit mindestens 96 Kilometern pro Stunde war der 52-Jährige unterwegs, als es zum Unfall kam. Eine Chance zum Ausweichen gab es für die Beschädigte nicht, auch da sie den Wagen des Beschuldigten erst rund zwei Sekunden vor dem Zusammenstoß wahrnehmen konnte. „Die Vermeidbarkeit des Unfalls liegt ausschließlich im Verhalten des Angeklagten“, so der Experte in seinem Bericht.

Der Angeklagte entschuldigt sich bei den Angehörigen

„Es tut mir furchtbar leid“, erklärte der in der Schweiz wohnhafte Angeklagte mehrfach gegenüber den anwesenden Angehörigen der Geschädigten. Er selbst war beim Unfall nicht angeschnallt, erlitt einen Genickbruch und war für mehrere Monate arbeitsunfähig. Mittlerweile hat er sich von seinen Verletzungen erholt. Die Geschädigte hingegen erlag ihren Verletzungen noch am Unfallort. „Es ist schwer, mit diesem Wissen zu leben“, erklärte der Angeklagte.

Entscheidend für die Strafzumessung ist unter anderem die Frage nach dem vorausgegangenen Konsum von Alkohol und THC. Beides wurde im Blut des Beschuldigten in nicht unerheblicher Menge festgestellt, was laut Staatsanwalt zu einer erhöhten Risikobereitschaft und einer eingeschränkten Wahrnehmung führte.

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Der Angeklagte erklärte, dass die Messwerte auf drei bis vier Bier und THC-haltige Schlaftropfen zurückzuführen seien. Die Plausibilität dieser Aussagen soll eine Rechtsmedizinerin beim Fortsetzungstermin am 31. Januar beurteilen. Möglich ist, dass das Schöffengericht um Amtsrichterin Stefanie Hauser dann bereits ein Urteil sprechen wird.