Brache statt Modepark: So lässt sich der aktuelle Zustand der Baustelle im Gewerbegebiet im Wutöschinger Ortsteil Horheim in aller Kürze zusammenfassen. Der Bau der Modepark Röther Niederlassung, der im Mai mit einem feierlichen Spatenstich dort begonnen hat, wurde im Juli wieder eingestellt.
Seither ruht das Projekt infolge eines Rechtsstreits um die Baugenehmigung, der inzwischen den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigt. Treibende Kräfte dahinter sind die Stadt Waldshut-Tiengen und die Gemeinde Lauchringen. Aber was ist eigentlich genau das Problem?
Widerstand pünktlich zum Spatenstich
Schon als Röther Anfang Mai den Spatenstich in Horheim feierte standen die Zeichen in den Nachbarkommunen auf Widerstand. Konkret monieren sie, dass der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet eine so großflächige Einzelhandelsansiedlung nicht zulasse, Modepark Röther aber genau das beabsichtige.

Wie Waldshut-Tiengens OB Philipp Frank und sein Lauchringer Amtskollege Thomas Schäuble damals erklärten, seien die beiden Anrainer-Kommunen über das tatsächliche Ausmaß der geplanten Bebauung erst sehr spät informiert worden – quasi kurz bevor die Bagger anrollten. Da sie in dem Vorhaben eine erhebliche Gefahr für den Einzelhandel in den Ortszentren von Waldshut, Tiengen und Lauchringen sehen, sei es folglich die einzige Option gewesen, sich gegen das Vorhaben zu stellen, wie beide Rathaus-Chefs damals betonten.
Das Unternehmen Modepark Röther kann diese Sichtweise freilich nicht nachvollziehen. Denn wie Geschäftsführer Michael Röther auf Nachfrage im Mai darstellte, plante das Unternehmen kein Outlet-Center sondern ein neues Konzept mit sechs Hallen mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, Lagerfläche und Gastronomie-Angeboten: „Es wird spannend, weil wir in Wutöschingen anders arbeiten werden“, sagte Röther beim Spatenstich.
Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
Der Widerspruch Waldshut-Tiengens und Lauchringens gegen die Baugenehmigung mündete zunächst in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Dieses habe laut Auskunft von Landratsamtssprecherin Susanna Heim bereits am 5. Juli den Beschluss gefasst, dass der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung habe.
Hiergegen hatte Modepark Röther Beschwerde eingelegt, sodass die Sache derzeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg liegt. Nachdem auch beide klagenden Kommunen ihre Stellungnahmen eingereicht haben, warten alle Beteiligten auf die Entscheidung des VGH, so Heim.
Bis diese Entscheidung vorliegt, hängen alle Beteiligten ein Stück weit in der Luft. Modepark Röther hat den Bau vorübergehend eingestellt. Auch das Landratsamt warte den Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ab, bevor weitere Schritte ergriffen werden, erklärt Heim.
Wie geht Modepark Röther mit den Schwierigkeiten um?

Natürlich bedeute die juristische Auseinandersetzung, dass sich der Fertigstellungstermin verzögere sich: „Wir können unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Baufirmen nicht einhalten“, nennt Unternehmenssprecherin Jessica Haag unangenehme Konsequenzen für den Konzern. Wie gravierend die Verzögerungen ausfallen, lasse sich nicht genau sagen. Ursprünglich war die Eröffnung jedenfalls für Herbst 2024 vorgesehen.
Dennoch bleibe Modepark Röther nichts anderes übrig, als die Klärung der Angelegenheit durch den Verwaltungsgerichtshof abzuwarten. Man bleibe aber zuversichtlich, denn einen ähnlichen Fall habe Röther bereits an der Niederlassung in Rohrbach zu tun. „Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz hat die Klage der Stadt Landau zurückgewiesen“, so Haag.
Allerdings sei Röther nicht bekannt, warum im vorliegenden Fall die Beschwerde praktisch mit Baubeginn erfolgt sei. Ist die gerichtliche Entscheidung derweil getroffen, könnte Röther „relativ zeitnah“ weitermachen, betont Haag: „Wir müssen uns da natürlich an unsere Vertragsfirmen anpassen.“
Waldshut-Tiengen und Lauchringen warten Urteil ab
Waldshut-Tiengen und Lauchringen äußern sich aktuell nicht zu dem laufenden Verfahren. Wie Lauchringens Bürgermeister Thomas Schäuble im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt, sei es stets „unklug“ sich zu einem laufenden Gerichtsverfahren zu äußern.
Auch die Waldshut-Tiengen will einer richterlichen Entscheidung nicht vorgreifen, heißt es auf Nachfrage. Gleichwohl halten beide Kommunen an ihrer Position fest.
So sieht es Wutöschingens Bürgermeister Rainer Stoll
Die Gemeinde Wutöschingen ist zwar Standortgemeinde der geplanten Modepark-Niederlassung, ansonsten aber nicht am Verfahren beteiligt, wie Bürgermeister Rainer Stoll auf Nachfrage darstellt.
Nichtsdestotrotz sei aber klar: „Ich würde mich freuen, wenn dieses für die ganze Region herausragende und gewinnbringende Vorhaben fortgesetzt werden könnte – so wie wir uns auch für andere Gemeinden freuen würden, wenn dort etwas Großes realisiert wird.“ Denn letzten Endes profitiere stets die ganze Region und nicht nur eine einzelne davon, wenn ein namhaftes Projekt verwirklicht werde und zusätzliche Kundenfrequenz mit sich bringe.

Dass der Widerspruch Waldshut-Tiengens und der Nachbargemeinde Lauchringen nachhaltig dem Miteinander schaden könnte, damit rechnet Stoll allerdings nicht. Wichtig sei, sachlich zu bleiben und Themen voneinander zu trennen: „Gerade mit Lauchringen pflegen wir natürlich auf vielen Ebenen eine gute Zusammenarbeit, daran wird sich aus unserer Sicht nichts ändern“, so Stoll.