Obwohl das Waldshuter Landratsamt am Dienstag die Abbrucharbeiten am denkmalgeschützten Gebäude gestoppt hatte, ließ Brennet-Chef Stephan Denk am Mittwoch die Bagger weiter rollen. Ohne Abbruchgenehmigung. Daraufhin stoppte das Amt die laufenden Arbeiten am frühen Mittwochabend erneut – diesmal mithilfe der Polizei. Das Landratsamt ließ am heutigen Donnerstag in einer ersten Reaktion wissen, dass man dies als „schwere Rechtsverletzung“ einstufe. „Dementsprechend kann von einer hohen Bußgeldsumme ausgegangen werden“, teilte die Pressesprecherin der Landratsamtes Susanna Heim mit.

Jetzt spricht erstmals der Brennet-Chef
Brennet-Chef Stephan Denk äußert sich nun erstmals seit dem Abriss öffentlich. Im Gespräch mit dem SÜDKURIER räumte er ein, dass der Abbruch nicht rechtens war. Aber, so begründet er seine Entscheidung, er habe wegen der Baufälligkeit des Gebäudes jetzt handeln müssen.
Gebäudeteile drohten auf die Straße zu stürzen. Stephan Denk ist bei den Behörden dafür bekannt, dass er mit Gebäudeabrissen schon mal Fakten schafft. Man erinnert sich an die sogenannte Fabrikantenvilla in Bad Säckingen 2011 und einen Wagenschopf in Hausen im Wiesental 2006.
Was war passiert?
Brennet-Chef Stephan Denk hatte bereits am Dienstag begonnen, das ehemalige Gasthaus Kreuz in Brennet abzureißen. Die Firma Brennet ist Eigentümerin des Gebäudes. Das Gebäude stand unter Denkmalschutz. Eine Abrissgenehmigung lag nicht vor. Am Mittwoch legte Denk nach.
Aber warum hat er nicht einfach gewartet, bis eine Genehmigung vorlag? Nach Darstellung von Denk und Brennet-Geschäftsführerin Sabine Gersbach habe die Brennet den Abrissantrag für das ehemalige Gasthaus Kreuz bereits am 10. Mai dieses Jahres ans Landratsamt Waldshut gestellt. Letzte Woche habe er in Waldshut nachgefragt, wann die Genehmigung denn nun endlich komme, so Denk: „Die haben gesagt, sie hätten nie einen Antrag von uns bekommen.“
Also sei der Abrissantrag am vergangenen Freitag ein zweites Mal gestellt worden, so Denk, diesen Montag habe das Landratsamt den Eingang bestätigt. Er habe dann aber nicht mehr länger warten wollen, räumt Denk ein. Denn seine Abbruchfirma, die sowohl beim Brennet-Areal in Wehr als auch bei der Dreiländereck Arbeiten verrichtet habe, sollte als letzte Maßnahme auch das Kreuz abreißen, bevor sie wieder abziehen. Dies, der verschollene Abrissantrag und vor allem die Baufälligkeit hätten ihn dann in dieser Woche zu dem Abriss bewogen. „Ich habe das alleine entscheiden“, sagte Denk, „meine Geschäftsführerin Frau Gersbach war da im Urlaub.“
Brennet-Chef redet Klartext
Stephan Denk redet auch nicht lange drum rum: Es ist ihm klar, dass ein Abbruch ohne Genehmigung nicht rechtens ist und er mit einem Bußgeld rechnen muss. Das Landratsamt hat bereits „ein hohes Bußgeld“ in Aussicht gestellt. „Die haben das Recht, das so zu handhaben“, sagt er gelassen. Und er würde ein Bußgeld durchaus akzeptieren, wenn es im Rahmen bleibt. Was wäre für ihn denn „im Rahmen“? Denk antwortet auf diese Weise: Das Bußgeld von 200.000 Euro für den Abriss der Bad Säckinger Fabrikantenvilla findet er noch heute völlig überzogen. Deshalb habe er damals geklagt und vor Gericht eine Reduzierung auf 35.000 Euro erreicht. Diese habe er bezahlt. Ebenso die 16.000 Euro für den illegalen Abriss des Wagenschopfes in Hausen.
Wird das ehemalige Gasthaus Kreuz wieder aufgebaut?
Übrigens bietet das Gesetz auch die Möglichkeit, den Eigentümer zum Wiederaufbau eines illegal abgerissenen Gebäudes zu verpflichten. Was sagt Denk dazu? Das wolle er nicht von vorne herein ablehnen. Er habe die Abbruchfirma ohnehin beauftragt, Keller und Grundmauern zu belassen. Zudem habe das Freiburger Architekturbüro Sutter3 den Auftrag, eine am Denkmalschutz orientierte Planung für den Wiederaufbau vorzulegen. „Wenn etwas erhaltenswert ist, dann erhalte ich es“, sagt Denk und zählt etliche denkmalgeschützte Projekte auf wie die Krone in Wehr und das Herrenhaus in Hausen, in Wehr und das Brennet-Museum. Aber im Fall des Gasthauses Kreuz sei der Aufwand einer Sanierung viel zu groß gewesen, so Denk, und zwar von Beginn an – und nicht erst weil es über die Jahre ohne Fenster vor sich hin rottete, fügte er auf Nachfrage hinzu. Dies Baufälligkeit habe ihm im Übrigen auch ein Gutachten bestätigt.
Mittlerweile ruhen die Arbeiten auf dem Gelände. Aber es steht auch nicht mehr viel vom Gebäude. Nachdem am Mittwochabend die Behörde mit Polizei angerückt war, gab es zunächst einen Baustopp. Im Gespräch einigten sich dann alle Beteiligten vor Ort, welche Teile aus Sicherheitsgründen doch noch abgerissen werden dürfen. Der Abriss einsturzgefährdeter Teile sei dann am Mittwochabend zwischen 22.30 und 22.50 Uhr erfolgt, so Pressesprecherin Heim vom Landratsamt.
Am Donnerstagmorgen war das Baurechtsamt dann nochmals vor Ort, gemeinsam mit dem Abrissunternehmen. Ergebnis: Ein kleiner Teil der Fassade durfte aus Sicherheitsgründen noch eingerissen werden, ansonsten wurden sämtliche Abrissarbeiten erneut untersagt, teilte Heim mit.
Jetzt droht ein teures Bußgeldverfahren
Parallel werde das Baurechtsamt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten, so die Pressesprecherin weiter: „Die genaue Höhe der Geldbuße werden wir zuerst Herr Denk mitteilen, bevor das an die Öffentlichkeit geht.“ Es handle sich um eine schwere Rechtsverletzung, so Heim, dementsprechend könne von einer hohen Bußgeldsumme ausgegangen werden.
Der Abriss des „Kreuz“ im Überblick
Alle Nachrichten, Bilder und Reaktionen zum illegalen Abriss des Gasthauses ‚Kreuz‘ in Wehr-Brennet haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.