„Die Maskenpflicht an den Schulen wurde im Oktober nicht aufgehoben, sondern nur gelockert“, erläutert Regina Höfler, Leiterin des Schulamts Lörrach, das für die beiden Landkreise Lörrach und Waldshut zuständig ist. Nun kommt die Rolle rückwärts. Lockerungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben, es gelten wieder

strengere Vorgaben.

Mit Eintritt in die Alarmstufe bestehe nun wieder die Maskenpflicht für die Schüler wie auch für die Lehrkräfte – auch am Sitzplatz. „Mit dieser Schutzmaßnahme und den regelmäßigen Testungen wird versucht, Schulschließungen zu vermeiden“, betont Höfler. Die Maskenpflicht bestand bisher auch auf den Begegnungsflächen wie etwa den Schulfluren.

Was passiert bei einem Infektionsfall?

„Bei einem Infektionsfall in der Klasse wird die Kohorte bestimmt und die Schüler werden an fünf Schultagen in Folge nur in diesem geschlossenen Klassenverband, der Lerngruppe unterrichtet“, erläutert die Schulamtsleiterin. „Zudem werden die Schüler an fünf Tagen in Folge verbindlich getestet.“

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen und Ausflüge?

Benedikt Reinhard vom Kultusministerium weist auf die Regeln bei schulischen Veranstaltungen hin: Erwachsene Begleitpersonen und Lehrkräfte kämen etwa nur noch geimpft oder genesen gemeinsam mit der Schulklasse in das Museum, nennt Reinhard ein Beispiel. Das sei bei den Planungen von Ausflügen zu berücksichtigen.

Für Veranstaltungen, die innerhalb der Schulen stattfinden würden, gelten unabhängig von der jeweiligen Stufe die gleichen Regelungen. Das heißt, es besteht eine 3-G-Regelung, wobei für nicht-immunisierte Personen ein negativer Antigentest ausreichend ist, so Reinhard. Für Schüler selbst genügt ein Nachweis ihres Schülerstatus‘, auch außerhalb der Schule.

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Wie ist die Lage an den Schulen am Hochrhein?

Dazu gibt Schulamtsleiterin Regina Höfler folgende Zahlen bekannt. Von Corona-Fällen betroffen seien in den beiden Landkreisen Waldshut und Lörrach 44 Schulen. Drei Klassen mussten geschlossen werden, jedoch keine kompletten Klassenstufen. Positiv auf Corona-

geteste Schüler gebe es 134, 159 Schüler befänden sich in Quarantäne. Vier Lehrer seien positiv getestet, die sich aktuell allesamt in Quarantäne befinden. (Stand dieser Daten, 17.11.2021)

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Wie lange sollen die Schüler noch getestet werden?

Angesichts der zuspitzenden Corona-Lage will Baden-Württemberg die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen noch mindestens bis zu den Fasnachtsferien beibehalten. Drei Mal in der Woche muss ein Antigen-Test oder zwei Mal die Woche ein

PCR-Test durchgeführt werden, ausgenommen sind Geimpfte. Ursprünglich war geplant, die Testungen bis Ende des Jahres fortzuführen.

Sollen die Schulen wieder geschlossen werden?

Dazu sagt Benedikt Reinhard vom Kultusministerium: „Wir verfolgen weiterhin zwei Kernanliegen, auf die all unsere Maßnahmen zuvorderst abzielen: einen Beitrag zu leisten zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts.“ Ersteres sei selbstredend, Zweiteres sei für einen chancengerechten und erfolgreichen Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen essentiell.

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Schon deshalb hätten die Kultusminister aller Länder mehrfach über das Jahr hinweg betont, wie wichtig es für die Kinder und Jugendlichen ist, dass die Schulen offen bleiben. Die Folgen der Schulschließungen mit Lerndefiziten, aber vor allem auch sozial-emotionalen Auffälligkeiten bei den Kindern und Jugendlichen, seien immer noch präsent, so der Sprecher des Kultusministerium.

„Es hat sich also gezeigt, wie wichtig der Präsenzunterricht für die Schüler ist.“ Nicht nur für das fachliche Lernen, auch für den Kontakt zu anderen Schülern sowie den Lehrkräften und für die sozial-emotionale Entwicklung. Deswegen sei es das oberste Ziel, so viel Präsenzunterricht anzubieten, wie möglich – und dabei den Gesundheitsschutz an den Schulen an das Infektionsgeschehen anzupassen. „Schulschließungen sollten also keine Option mehr sein“, so Benedikt Reinhard vom Kultusministerium.

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