Die Corona-Zahlen auf der deutschen Seite des Hochrheins sind in den vergangenen Wochen massiv gestiegen. Seit Mittwoch gilt die Alarmstufe in Baden-Württemberg. Damit wird es für Ungeimpfte eng – auch diejenigen, die zum Einkaufen aus der Schweiz kommen. Denn in vielen Bereichen des Lebens gelten nun die 2-G-Regel oder anderweitige Beschränkungen. Aber was heißt das konkret?
Dürfen Ungeimpfte noch in Deutschland einreisen?
Ja, an den Einreiseregeln hat sich (noch) nichts geändert. Sie dürfen auch als Ungeimpfter nach Deutschland einreisen – allerdings nur, wenn Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
Denn grundsätzlich gilt in Deutschland eine Test- respektive Nachweispflicht. Davon ausgenommen sind neben Kurzaufenthaltern auch Grenzgänger. Dazu schreibt das Auswärtige Amt: „Für Grenzgänger und Grenzpendler mit jeweils weniger als 24 Stunden Aufenthalt gilt die Test- oder Nachweispflicht nur für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete oder bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht geimpfte oder genesene Personen in diesem Grenzverkehr müssen einen negativen Test lediglich zweimal pro Woche vorweisen.“
Dürfen Ungeimpfte noch in einem Supermarkt einkaufen?
Ja, Geschäfte des täglichen Bedarfs sind von der 3-G-Regel ausgenommen. Hier reicht es, wenn Sie – wie in der Schweiz – eine Maske tragen. Neben Einkaufszentren für Lebensmittel und den täglichen Bedarf gilt die Ausnahme auch für Apotheken und Baumärkte.
Was ist, wenn ich in ein Kleidergeschäft möchte?
Dann gilt die 3-G-Regel. Läden können Sie nur mit einem negativen Coronatest betreten. Dabei genügt ein Antigentest – es muss also nicht zwingend ein PCR-Test sein.
Kann ich mein Paket noch abholen?
Ja, auch das ist kein Problem. Abholdienste sind von der 3G-Regel ausgenommen. In Paketshops gilt – wie in allen Geschäften – Maskenpflicht.
Darf ich als Ungeimpfter noch in ein Restaurant?
Nein, in den Innenräumen der Gaststätten gilt nun die 2G-Regel. Es haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Darüber wird derzeit auch in der Schweiz diskutiert.
Im Außenbereich einer Gaststätte, also in der Gartenwirtschaft, dürfen Sie sich nach wie vor hinsetzen – sofern Sie bei den aktuellen Temperaturen dazu Lust haben oder auf der Terrasse bedient wird. Allerdings gilt auch hier die Testpflicht. Hier ist jedoch ein PCR-Test notwendig.
Muss ich geimpft oder genesen sein, wenn ich in einem Hotel übernachten will?
Nein, für Beherbergungsbetriebe gilt noch die 3-G-Regel. Das kann sich aber schnell ändern. Auch hier ist am Check-in ein negativer PCR-Test vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass für Aufenthalte, die länger als 24 Stunden dauern, zusätzliche Regeln für die Einreise (Anmeldepflicht) oder die Quarantäne gelten können.
Kann ich noch ins Theater gehen?
Ja – wenn Sie geimpft oder genesen sind. Denn bei allen öffentlichen Veranstaltungen gilt nun die 2G-Regel. Also ob Theater, Kino, Konzert, Stadt- oder Vereinsfest: Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene. In der Warnstufe hatten auch noch Personen Zutritt, die einen negativen PCR-Test vorweisen konnten.
Ist ein Museumsbesuch als Ungeimpfter noch möglich?
Nein, auch für Museen und Bibliotheken gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind Landesbibliotheken; diese dürfen auch Ungeimpfte mit einem PCR-Test besuchen.
Gilt die 2G- oder 3G-Regel auch im öffentlichen Verkehr?
Nein, wie in der Schweiz gilt auch in Deutschland im öffentlichen Verkehr lediglich eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind touristische Reisen, also Schiffs- oder Busreisen; hier gilt die 2G-Regel.
Darf ich noch einen Bekannten in Deutschland besuchen?
Ja, das dürfen Sie. Allerdings sind auch private Besuche stark eingeschränkt. So darf sich ein deutscher Haushalt in der Alarmstufe nur noch mit einer weiteren Person treffen. Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene und Personen, die jünger als 18 Jahre sind. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht dazu gerechnet.
Wird es weitere Einschränkungen geben, wenn die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg weiter steigen?
Damit ist zu rechnen. Österreich hat am Mittwoch seine Einreiseregeln nochmals verschärft: Ab kommendem Montag dürfen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test einreisen. Antigen-Schnelltests werden nicht mehr akzeptiert. Steigen die Fallzahlen weiter, ist mit zusätzlichen Einschränkungen bei Grossveranstaltungen wie Fussballspielen oder Weihnachtsmärkten zu rechnen.
Wird es überhaupt Weihnachtsmärkte geben?
Eine Prognose ist schwierig. Derzeit wären sie erlaubt. Nach den aktuell geltenden Vorschriften hätten auch Ungeimpfte Zutritt zu den Märkten. Allerdings dürften sie nichts konsumieren, denn für Ess- und Trinkstände gilt – wie für die ganze Gastronomie – die 2G-Regel.