Der Ausbau der Windenergie zählt zweifellos zu den wichtigen Eckpfeilern der Energiewende. Das Land Baden-Württemberg will deshalb im staatseigenen Forst Windräder bauen lassen. In den Landkreisen Waldshut und Lörrach könnten so jeweils zehn neue Anlagen entstehen: Zwei der größten geplanten Windkraftstandorte liegen hier im Südwesten, eine Fläche liegt bei Bonndorf-Grafenhausen, eine weitere am Schwarzwaldberg Blauen auf den Gemarkungen Malsburg-Marzells und Schliengens. Mögliche Investoren stehen hier bereits Schlange.

Doch während für neue Windkraftstandorte in der Regel lange Genehmigungsverfahren erforderlich sind, gibt es genau auf der Kreisgrenze zwischen Lörrach und Waldshut einen Standort, für den bereits eine rechtssichere Baugenehmigung vorliegt: Die Rede ist vom Windpark Hasel, auf dem sich seit Oktober 2017 drei Windräder drehen.

Knapp 150 Meter hoch ist der Mast der drei Windräder.
Knapp 150 Meter hoch ist der Mast der drei Windräder. | Bild: Justus Obermeyer

Die Betreiber EnBW und Energiedienst hatten hier ursprünglich sogar fünf Windenergieanlagen geplant. Auf das fünfte Windrad hatte EnBW aus freien Stücken verzichtet, beim vierten verzögerte zunächst die Klage eines Anwohners den Bau.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte seinen Einspruch im November 2020 in letzter Instanz ab. Der juristische Weg für EnBW und Energiedienst war damit frei.

Warum wird das vierte Windrad nicht gebaut?

EnBW verzichtete zunächst auf eine schnelle Realisierung, um „erst einmal die aktuellen wirtschaftlichen und technischen Randbedingungen prüfen und dann das Projekt der vierten Windenergieanlage neu bewerten“, wie Pressesprecher Ralph Eckhardt Ende 2020 sagte.

Auch gut anderthalb Jahre später habe sich an diesem Sachstand nichts geändert, teilt Eckhardt nun mit und ergänzt: Die „Genehmigung basiert auf einem Anlagentyp aus dem Jahr 2016 und entspricht nicht mehr der neusten Anlagengeneration. Mit diesen Rahmenbedingungen ist die ursprüngliche Kostenkalkulation nicht mehr aktuell. Die steigenden Rohstoffpreise und Baukosten führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zu 2016. Deshalb sind wir momentan immer noch dabei, die wirtschaftlichen und technischen Randbedingungen zu prüfen.“

Ein 60 Meter langes Rotorblatt beim Transport von Wehr in Richtung Hasler Glaserkopf im Jahr 2017.
Ein 60 Meter langes Rotorblatt beim Transport von Wehr in Richtung Hasler Glaserkopf im Jahr 2017. | Bild: Obermeyer, Justus

Das vierte Windrad ist also noch immer in der Schwebe. Die Baugenehmigung gilt bis 2024 – bis dahin müsste mit dem Bau begonnen sein. Denkbar ist aber auch ein neuer Antrag – mit einem neuen Anlagentyp.

Auch ein fünftes Windrad möglich

Bei der Abschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte sogar die fünfte Windenergieanlage wieder eine Rolle spielen, für das das Landratsamt Lörrach ebenfalls schon eine Genehmigung erteilt hat. Auf dieses Windrad hatte EnBW aus Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet. Der Standort hatte die geringsten Ertragsaussichten und wäre nur mit höheren Erschließungskosten zu realisieren gewesen.

Möglicherweise ändert sich das nun: „Bei dieser Prüfung werden auch die Möglichkeiten zur Errichtung eines fünften Windrades betrachtet“, so Eckhardt.

Energiedienst wendet sich ab

Ob die beiden Windräder tatsächlich gebaut werden oder nicht: Der Energiedienst hat sich aus dem Projekt verabschiedet, wie ED-Pressesprecher Alexander Lennemann mitteilt.

Und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen: „Windkraft ist inzwischen kein strategisches Thema von Energiedienst mehr. Auf der Produktionsseite fokussieren wir uns auf Wasserkraft und Photovoltaik. Wir verfolgen also weder in Deutschland noch in der Schweiz weiter Windkraftprojekte“, so Lennemann. Also auch an der Überplanung der weiteren Windenergieflächen am Hochrhein wird sich das Unternehmen nicht beteiligen.

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