Corona breitet sich auch an den Schulen immer weiter aus. Immer mehr Schüler müssen sich wegen positiven Corona-Tests in Quarantäne begeben. Auch gibt es nun mehr Lehrkräfte mit positivem Testergebnis. Für die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien können sich Schüler – nach einem Antrag – freiwillig in Quarantäne begeben.
Immer mehr Coronafälle
In den Landkreisen Waldshut und Lörrach sind zum Stand 13. Dezember 72 Schulstandorte von Corona-Fällen betroffen, wie die kommissarische Schulamtsleiterin Regina Höfler mitteilt. Darunter Grundschulen, aber auch Real-, Werk-, Gemeinschaftsschulen oder Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Die Gymnasien sowie die Beruflichen Schulen sind hier nicht mit aufgelistet, denn für deren Schulaufsicht ist das Regierungspräsidium verantwortlich.
Zum Stand 13. Dezember gibt es 247 Schüler mit einem positiven Testergebnis. Zum Vergleich: Am 17. November waren es noch 134 positiv getestete Schüler. Aktuell befinden sich 252 Schüler in Quarantäne, vor gut einem Monat waren es noch 159 Schüler.
Auch die Anzahl der positiv getesteten Lehrkräfte ist gestiegen: So sind es Stand 13. Dezember 14 Lehrer, elf befinden sich in Quarantäne. Am 17. November waren es vier.
Die Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme der Corona-Fälle an Schulen. Trotz der angespannten Lage hält das Kultusministerium aber daran fest, die Schulen weiterhin geöffnet zu halten.
Freiwillige Quarantäne für drei Tage
Das Ministerium ist jedoch dem Wunsch mancher Eltern nachgekommen, dass sich Schüler direkt vor den Weihnachtsfeiertagen in eine selbstgewählte Isolation begeben, so Regina Höfler vom Schulamt Lörrach. Schüler können sich vom 20. bis zum 22. Dezember als besondere Ausnahmeregelung vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Dies erfolgt über einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne bedeutet kein schulfrei: Die Schüler bekommen für diesen Zeitraum Arbeitsaufträge, die zu erledigen sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne das Schulamt noch keine verlässliche Aussage über die Anzahl an Anträgen einer solch freiwilligen Quarantäne treffen, so Höfler. Denn spätestens bis zum Freitag, 17. Dezember, können die Erziehungsberechtigten noch Anträge für die Befreiung vom Unterricht stellen, an einigen Schulen in den beiden Landkreisen ist die Antragsfrist jedoch bereits verstrichen.
Nach Vorgabe des Kultusministeriums muss die Beurlaubung für den vollständigen Zeitraum von drei Tagen genommen werden. Ein Einstieg nach dem 20. Dezember sei nicht mehr möglich.
Regina Höfler bedankt sich bei allen Schulleitungen und Lehrkräften für die Organisation: „Wie alle Vorgaben und Regelungen zum Schulbetrieb während der Corona-Pandemie wurde auch diese hervorragend, professionell und gewissenhaft umgesetzt.“