Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impflicht nun in Deutschland. Unter anderem mussten Pflegeheime und Krankenhäuser den jeweiligen Gesundheitsämtern die Mitarbeiter melden, die bisher noch ungeimpft sind. Auch das Klinikum Hochrhein hat dem Gesundheitsamt Waldshut am Mittwoch eine Liste verschickt. 75 der 850 Mitarbeiter – das entspricht rund 8,8 Prozent – sind demnach ohne Corona-Impfung beschäftigt. Was das bedeutet, schildert Hans-Peter Schlaudt, Geschäftsführer Klinikum Hochrhein.

Geschäftsführer gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Hans-Peter Schlaudt: „Wir haben uns bereits frühzeitig gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, da wir hier vor der großen Herausforderung stehen, die medizinische und pflegerische Versorgung aufrechtzuerhalten und das bei ohnehin wachsendem Personalmangel. Ein Szenario, mit dem sich jetzt sehr viele Kliniken konfrontiert sehen.“

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Einen Vorgeschmack, wenn Mitarbeiter ausfallen, gibt es schon jetzt

Schlaudt: „Sollte das Gesundheitsamt im Landkreis Waldshut zu dem Entschluss gelangen, dass unsere ungeimpften Mitarbeiter nicht mehr bei uns tätig sein dürfen, so wird das die Funktionsfähigkeit hart treffen. Die Konsequenz daraus wäre, dass wir unsere Leistungen deutlich herunterfahren müssen und die stationäre Notfallversorgung in Gefahr wäre. Als wir uns vor einigen Wochen hierzu positioniert haben, wurde uns diese Aussage in den sozialen Medien vereinzelt als Drohung ausgelegt. Wie ernst das Szenario jedoch ist, haben wir niemals deutlicher erlebt als aktuell.“ Denn im Klinikum Hochrhein fallen derzeit rund 15 Mitarbeiter aufgrund einer Covid-Erkrankung beziehungsweise der Quarantäne aus. Somit müssen die Kapazitäten bei den internistischen Leistungen für die nächsten Tage stark heruntergefahren werden.

Schlaudt fordert Umdenken der Politik

Insgesamt ist mit 15 die Anzahl der Ausfälle derzeit weitaus geringer, als das, was durch ein Betretungs- oder Betätigungsverbot der ungeimpften der Mitarbeiter zu erwarten wäre. Der Geschäftsführer weiter: „Wir erleben also quasi einen Vorgeschmack auf das, was passieren wird, wenn die Politik an dieser Stelle nicht umdenken wird. Konkret würde das für die Zukunft bedeuten, dass viele Patienten in andere Kliniken gefahren werden müssen und dadurch auch Rettungsdienstkapazitäten gebunden werden, die dann für neue Notfälle nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Zudem gibt Schlaudt zu bedenken, dass gerade Mitarbeiter am Hochrhein einen kurzen Weg in die Schweiz haben, in der es keine Impfpflicht gibt.

Schlaudt: „Sinnvoll ist daher aus unserer Sicht eine Impfpflicht für die Risikogruppen und Personen Ü-60-Jahre – gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems.“ Denn es zeige sich, dass die Impfung zwar keineswegs vor der Übertragung schütze, dafür die Erkrankten aber vor einem schweren Verlauf. „Die aktuellen Infektionszahlen zeigen dies überdeutlich“, sagt der Geschäftsführer.

Nach Meldung von Ungeimpften: So muss das Gesundheitsamt jetzt vorgehen

Nachdem dem Gesundheitsamt Waldshut vom Klinikum Hochrhein die Mitarbeiter gemeldet wurden, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, erklärt die Behörde, wie es jetzt weiter geht: „Nach Eingang der Meldung fordert das Gesundheitsamt die Beschäftigten unter Fristsetzung (in der Regel zwei Wochen) auf, ihm den erforderlichen Nachweis vorzulegen. Geschieht das nicht, entscheidet das Gesundheitsamt, ob es mit einer Anhörung das Verwaltungsverfahren zur Erteilung eines Betretungs- oder Betätigungsverbot einleitet.“

Mögliches Verbot frühestens in vier bis sechs Wochen

Das bedeutet also, dass sowohl die Einrichtung als auch der Mitarbeiter vor einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Betätigungsverbot angehört wird. „Erst nach Abschluss dieser Anhörung wird die Entscheidung über ein Betätigungs- oder Betretungsverbot getroffen“, erklärt das Gesundheitsamt. Daraus folgt, dass laut Behörde voraussichtlich frühestens vier bis sechs Wochen nach Meldung, die ersten Verbote erlassen werden können. Das Gesundheitsamt, dass derzeit alle Hände voll zu tun hat, stellt klar, dass das Betretungs- oder Betätigungsverbot eine Einzelfallentscheidung darstelle. Dabei spiele auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung eine Rolle. Neben dem Erlass eines Betätigungs- oder Betretungsverbots können auch Bußgelder wegen der fehlenden Vorlage von Nachweisen verhängt werden.

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