In Herrischried werden am 8. August zwei Pedelecs aus offenstehenden Garagen gestohlen, am 5. August ein Sporttouring-Fahrrad am Schwimmbad in Rheinfelden entwendet und am 26. Juli brechen Täter die Fahrradschlösser von zwei Pedelecs im Bereich des Storchenturms in Tiengen auf. In den vergangenen Tagen berichtete die Polizei vermehrt von Diebstählen von E-Bikes oder Pedelecs. Hat die Zahl der Diebstähle zugenommen?

Rückgang im Vergleich zum Vorjahr

„Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Landkreis Waldshut 86 Fahrraddiebstähle zur Anzeige gebracht. Davon wurden 24 als E-Bike-/ Pedelec–Diebstähle erfasst“, erklärt Polizeisprecher Christoph Efinger auf Nachfrage. Für das laufende Jahr könne er noch keine absoluten Zahlen nennen, da diese Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik seien und erst nach Veröffentlichung durch das Landeskriminalamt freigegeben werden müssen.

Allerdings sagt er: „Im Vergleichszeitraum dieses Jahres wurden bislang knapp ein Drittel weniger Fahrraddiebstähle zur Anzeige gebracht. Gleiches gilt auch für E-Bike- und Pedelec–Diebstähle.“

Die Auswertung, wo die meisten Zweiräder gestohlen werden, gestalte sich etwas schwierig. „Größtenteils werden die Fahrräder aber aus Wohngebieten, darin inbegriffen sind Garagen oder Carports, aber auch Kellerräume, gestohlen“, erklärt er. Die größeren Städte Bad Säckingen und Waldshut-Tiengen würden häufiger auffallen als kleinere Gemeinden, was sich anhand der Einwohnerzahlen erklären ließe.

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Wie teuer die gestohlenen E-Bikes waren und wie hoch der entstandene Diebstahlschaden ist, könne Efinger nicht verlässlich bestimmen, da es sich in der Regel um Schätzungen handelt. Selten liege eine Rechnung vor und als Schaden werde oft der Zeitwert angegeben. „Der bislang entstandene Schaden dürfte im ersten Halbjahr 2025 im Landkreis Waldshut noch unter 100.000 Euro liegen“, sagt Efinger.

Wie schützt man sich vor Diebstahl?

In einer Broschüre gibt die Polizei Tipps, wie das Risiko eines Diebstahls verringert werden kann:

  • 1. Das richtige Sichern: Das Fahrrad mit Ketten-, Bügel- oder Faltschloss an festen Gegenstand wie Fahrradständer oder Laternenpfahl anschließen (nicht nur das Vorder- und Hinterrad blockieren). Beim Kauf ein zertifiziertes Schloss mit massivem Schließsystem aus hochwertigem Material wählen (circa fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises). Die Polizei rät: „Je leichter und teurer ein Rad, desto schwerer und teurer sollte das Schloss sein!“
  • 2. Der Abstellort: Fahrrad nicht in dunklen Ecken, einsamen Plätzen oder schlecht einsehbaren Straßen abstellen und auch in Fahrradabstellräumen, Kellern oder Treppenhäusern immer anschließen.
  • 3. Das Zubehör: wertvolle Zubehörteile wie Akku mitnehmen oder mit zusätzlichem Schloss sichern.
  • 4. Die Ausstattung: GPS-Tracker am Fahrrad anbringen.

Was muss bei gebrauchten Rädern beachtet werden?

Schon bei der Anschaffung eines Rades sollten alle wichtigen Daten im Fahrradpass notiert werden, dazu gehören beispielsweise die Rahmennummer, die Marke und der Typ des Rades. Diesen Fahrradpass zusammen mit einem Foto sowie den Kaufbelegen (Rechnung und Quittung) aufbewahren, am besten auch digital. Dadurch könne das gestohlene Fahrrad detailliert beschrieben werden.

Beim Kauf eines gebrauchten Rades sollte neben dem technischen Zustand auch überprüft werden, ob der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist. Dies können potenzielle Käufer herausfinden, indem Sie sich den Kaufbeleg zeigen lassen, einen schriftlichen Vertrag abschließen, den Verkäufer um seinen Ausweis bitten und seine Daten zu überprüfen.

Kann das Rad irgendwie gekennzeichnet werden?

In Baden-Württemberg können Nutzer ihr neu angeschafftes Fahrrad registrieren. Interessierte erhalten eine Nummer, die auf dem Fahrrad angebracht werden kann, wodurch der Findungsprozess erleichtert wird. Hier kann das Fahrrad registriert werden.

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Die Fahrrad-Codierung stellt eine weitere Möglichkeit dar. Hier wird mithilfe einer Graviermaschine dauerhaft ein bestimmter Code am Fahrrad angebracht, welcher die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers enthält. Die Codierung könne zudem abschreckend auf Diebe wirken und mache die Weitergabe und den Verkauf gestohlener Räder unattraktiv, da der Code nur sehr schwer zu entfernen ist, heißt es in dem Infoblatt der Polizei. Sollte eine Fahrrad-Codierung nicht angeboten werden, dann bietet sich eine individuelle Kennzeichnung an, indem beispielsweise das Geburtsdatum, das Kfz-Zeichen des Wagens oder der Name angebracht wird.

Fahrrad gestohlen – Was nun?

Die Polizei empfiehlt, sich nicht alleine auf die Suche nach einem gestohlenen Zweirad zu machen. Die Aufklärungsquote bei Diebstahlsdelikten läge 2024 im Landkreis Waldshut bei circa 50 Prozent, wie Efinger sagt, aber betont: „Das bedeutet aber leider nicht, dass das Fahrrad oder E-Bike auch wieder an den Geschädigten zurückgegeben wurde.“

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Der Diebstahl sollte umgehend bei der Polizei angezeigt werden. Mit den Informationen im Fahrradpass kann die Polizei die Ermittlungen aufnehmen. Außerdem sollte der Diebstahl bei der Versicherung angezeigt werden.