Beamte der Bundespolizei haben am Donnerstag (20. Juni) gegen 3 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zur Schweiz einem 23-Jährigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Italiener soll wenige Tage zuvor anlässlich des ersten Gruppenspiels seiner Fußball- Nationalmannschaft an einer körperlichen Auseinandersetzung in Dortmund beteiligt gewesen sein.

Wie die Bundespolizei mitteilt, kontrollierten Einsatzkräfte in der Nacht zu Donnerstag am Autobahn-Grenzübergang Weil am Rhein einen mit acht Personen besetzten Kleinbus bei der Einreise nach Deutschland. Die Männer gaben an auf dem Weg nach Gelsenkirchen zu sein, um dort das Spiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen Spanien und Italien zu besuchen.

Die Überprüfung ergibt eine Ausschreibung Gewalttäter Sport

Alle Personen konnten sich mit gültigen Grenzübertrittsdokumenten ausweisen. Sie führten zudem elektronische Tickets für diese Spielbegegnung mit. Die Überprüfung des 23-Jährigen Fahrers ergab eine Ausschreibung des Polizeipräsidiums Dortmund als Gewalttäter Sport. Gegen den italienischen Staatsangehörigen wird wegen des Verdachts auf besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs ermittelt. Er soll am 15. Juni im Rahmen des Spiels der Fußball Europameisterschaft zwischen Italien und Albanien an einer Auseinandersetzung im Dortmunder Stadtgebiet beteiligt gewesen sein.

Die Tickets für das Spiel sind annulliert

Nach Prüfung aller vorliegenden Informationen wurde dem 23-Jährigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Nachdem eine Gefährderansprache durchgeführt wurde, erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz. Die sieben Begleitpersonen entschieden sich zusammen mit dem 23-Jährigen in die Schweiz zurückzufahren. Durch die Bundespolizei wurde nach Rücksprache mit dem International Police Cooperation Center die Prüfung der Annullierung des elektronischen Tickets veranlasst.

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen land-, luft- und seeseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Dies betrifft insoweit auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen wurden die bereits bestehenden vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen über den Zeitraum der Uefa Euro 2024 verlängert.