Nach dem Tötungsdelikt in Todtnau im Herbst 2024 hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nun Anklage erhoben.
Was wird dem Mann vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Lebensgefährten des Opfers Totschlag vor. Der Mann aus dem Landkreis Waldshut soll laut Mitteilung am 23. September in einer Wohnung in Todtnau mit der 58-Jährigen in Streit geraten sein und sie getötet haben. Die Frau sei demnach infolge multipler Stichverletzungen noch am Tatort gestorben.
Was ist über den Mann bekannt?
Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei die Fähigkeit des 58-Jährigen, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, rechtserheblich eingeschränkt gewesen.
Der Angeschuldigte, der bisher wegen eines Straßenverkehrsdelikts strafrechtlich in Erscheinung getreten war, ist seit dem 5. Dezember einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er habe sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen geständig gezeigt und die Tötung der 58-Jährigen eingeräumt.
Welche Strafe droht dem 48-Jährigen?
Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren – im Falle einer verminderten Schuldfähigkeit von zwei Jahren bis elf Jahren und drei Monaten. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung komme daneben als Maßregel die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Landgericht Waldshut-Tiengen – Schwurgericht – entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, so die Staatsanwaltschaft abschließend.